Allgemeine Geschäftsbedingungen für Nutzer



Tellja Empfehler AGB
für das "Freunde werben Freunde"-Programm der Vodafone Kabel Deutschland GmbH
(Stand Mai 2018)


1. Vertragsgegenstand
Die Tellja GmbH, Solmsstr.12, 60486 Frankfurt am Main (nachfolgend: „Tellja“) betreibt im Internet ein digitales Empfehlungssystem (nachfolgend: „Tellja-Empfehlungssystem“), über das Tellja das Versenden von Empfehlungen seitens der Empfehler für Produkte und Leistungen von Werbetreibenden, die Partner von Tellja sind, durch Einsatz elektronischer Mittel ermöglicht und abwickelt. Tellja setzt das Tellja-Empfehlungssystem auf Websites von Werbetreibenden ein, deren Partner Tellja ist. Mittels des Tellja-Empfehlungssystems sollen Neukunden für die Werbetreibenden gewonnen werden, die aufgrund von individuellen, über das Tellja-Empfehlungssystem versandten Empfehlungen Produkte oder Leistungen des Werbetreibenden erwerben. Empfehlungen werden von Empfehlern über ein auf der Website eines Werbetreibenden eingebundenes Aktionsfenster von Tellja (nachfolgend: „Widget“) für ein konkretes Produkt oder eine konkrete Leistung des Werbetreibenden an einen individuellen Empfänger versandt. Kommt aufgrund einer erfolgreichen Empfehlung ein Neukundenvertrag wie nachfolgend beschrieben zustande, zahlt Tellja dem Empfehler die für die Empfehlung zuvor festgelegte Prämie. Eine nähere Beschreibung des Tellja-Empfehlungssystems ist hier abrufbar. Die Tellja Empfehler AGB (auch Vertragsbedingungen genannt) regeln die Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems durch Empfehler.

2. Vertragsparteien
Vertragspartner des Empfehlers ist ausschließlich Tellja, nicht der Werbetreibende. Der Empfehler erklärt, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat, und seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Empfehler erklärt weiter, dass er die übrigen Voraussetzungen für die Teilnahme am Tellja-Empfehlungssystem gem. Ziffer 3 erfüllt.

3. Voraussetzung für die Teilnahme am Tellja-Empfehlungssystem
Empfehler kann nur eine natürliche Person sein, die volljährig ist und Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat und die zu privaten Zwecken handelt. Eine Nutzung zu gewerblichen oder geschäftlichen Zwecken ist nicht gestattet. Gewerbliche oder geschäftliche Zwecke liegen vor, wenn Empfehlungen in größeren Mengen planmäßig zum Zwecke der regelmäßigen Gewinnerzielung abgegeben werden. Teilnahmevoraussetzung ist weiter, dass der Empfehler ein eigenes Konto unterhält, damit Tellja fällige Prämien überweisen kann (siehe unten Ziffer 14 zu den Voraussetzungen der Prämienzahlung und Ziffer 8 zur Registrierungspflicht des Empfehlers).

Weitere Voraussetzungen:
· Vodafone Kabel Deutschland Mitarbeiter aus den Bereichen Vertrieb, Kunden-Service-Center, Technisches-Service-Center und Telesales sowie registrierte Teilnehmer am Online Affiliate Programm von Vodafone Kabel Deutschland und andere E-Commerce Vertriebspartner der Vodafone Kabel Deutschland GmbH sind nicht teilnahmeberechtigt.

4. Vertragsschluss, Prämien, Gratisverlosungen
4.1 Ein Vertrag über die Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems zur Abgabe einer Empfehlung durch den Empfehler kommt dadurch zustande, dass der Empfehler nach Durchführung des Empfehlungsprozesses in dem Widget der Tellja die Empfehlung absendet.
4.2 Die Produkte und Leistungen, für die im Falle erfolgreicher Empfehlungen Prämien erhältlich sind, sowie die Art und Höhe der Prämie sind auf der Website des Werbetreibenden ausgewiesen. Die für eine erfolgreiche Empfehlung erhältliche Prämie kann eine Geld-, Gutschein- oder eine Sachprämie sein. Stehen mehrere Prämien zur Auswahl, kann der Empfehler die Auswahl treffen. Sofern unterschiedliche Prämien zur Auswahl stehen, ist nach Absenden der Empfehlung ein Wechsel der Prämie nicht mehr möglich. Eine Auszahlung des Geldwerts von Sachprämien ist ausgeschlossen.
4.3 Berechtigter Empfänger ist stets der Empfehler, der eine erfolgreiche Empfehlung abgegeben hat (siehe Ziffer 14 unten). Die Prämie kann jedoch auf Weisung des Empfehlers auch an den Neukunden oder einen sonstigen Dritten (z. B. Spendenempfänger) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geleistet oder im Falle von Geldprämien zwischen dem Empfehler und dem Neukunden oder einem Dritten geteilt werden, sofern eine entsprechende Option für die empfohlenen Produkte oder Leistungen des Werbetreibenden im Widget vorgesehen ist. Der Neukunde oder sonstige Dritte erwirbt jedoch keine direkten Ansprüche gegen Tellja.
4.4 Gratisverlosungen: Tellja kann nach eigenem Ermessen in von Tellja vorher festgelegten Zeiträumen unter Empfehlern Gewinne in Form von Sachpreisen oder Gutscheinen verlosen. Durch die Teilnahme an der Gratisverlosung entstehen dem Empfehler keine Kosten. Etwaige Prämienansprüche des Empfehlers aufgrund erfolgreicher Empfehlungen werden hierdurch nicht berührt. Sofern Tellja Gratisverlosungen durchführt, sind Einzelheiten hinsichtlich der Teilnahmeberechtigung und der Teilnahmemodalitäten sowie der Verlosungszeitraum auf der Website des Werbetreibenden oder im Widget/Popup aufgeführt. Sofern dort nicht anders angegeben, werden Gewinner von Tellja per E-Mail benachrichtigt und Gewinne werden innerhalb von zwei Wochen nach Ermittlung der Gewinner an die im Portalbereich angegebene Adresse des Gewinners innerhalb der Bundesrepublik Deutschland versandt. Eine Barauszahlung von Gewinnen ist ausgeschlossen. Gewinner, die nicht bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf des Verlosungszeitraums im Portalbereich ihre Adresse für die Übersendung des Gewinns angeben, werden disqualifiziert und Tellja wird einen neuen Gewinner auslosen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Neben einer Empfehlung können Sie per Postkarte unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens sowie Ihrer Postadresse mit dem Stichwort „Freundschaftswerbung Gewinnspiel“ an die Tellja GmbH, Solmsstr.12, 60486 Frankfurt am Main am jeweiligen Gewinnspiel teilnehmen. Empfehler, die an der Gratisverlosung nicht teilnehmen wollen, können der Einbeziehung in die Gratisverlosung per E-Mail an support@tellja.de widersprechen.

5. Kosten der Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems
Die Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems ist für den Empfehler kostenlos, er trägt lediglich die für die Herstellung der Internet-Verbindung anfallenden Gebühren seines Internet Zugangs- oder Service Providers.

6. Leistungen von Tellja, Abgrenzung des Verantwortungsbereichs der Tellja
6.1 Tellja stellt das Tellja-Empfehlungssystem auf einem an das World Wide Web (www) angebundenen Internet-Server zur Nutzung im Online-Zugriff bereit. Die Verfügbarkeit des Servers beträgt 98% im Monatsmittel abzüglich der wöchentlichen Wartungsfenster von maximal 2 Stunden, die zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr nachts durchgeführt werden. Übergabepunkt für die Leistungen von Tellja ist die Schnittstelle zwischen dem Internet-Server der Tellja und dem öffentlichem Datennetz (World Wide Web). Soweit Tellja die Nutzung des Tellja-Systems im Rahmen des sozialen Netzwerks Facebook und/oder mittels WhatsApp ermöglicht, ist Tellja für Inhalte und Verfügbarkeit der Features und Funktionalitäten, die von Facebook und WhatsApp bereitgestellt oder über Facebook oder WhatsApp ausgeführt werden oder mit dem Tellja-System interagieren, nicht verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der Social PlugIns von Facebook. Tellja ist auch nicht für sonstige Maßnahmen von Facebook oder WhatsApp verantwortlich, die sich auf das Tellja-System und die Leistungen von Tellja auswirken, z. B. Beschränkungen in den Nutzungsbedingungen, Sperren seitens Facebook oder WhatsApp. Auf Features, Funktionalitäten, Maßnahmen und Verfügbarkeit von Facebook und WhatsApp hat Tellja keinen Einfluss. Änderungen der Features oder Funktionalitäten oder andere Maßnahmen von Facebook und WhatsApp können daher die Leistungen von Tellja beeinflussen, beschränken oder ausschließen. Ansprüche gegen Tellja bestehen in diesen Fällen nicht.
6.2 Tellja trifft die erforderlichen und nach dem anerkannten Stand der Technik üblichen technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen zum Schutz des Tellja-Empfehlungssystems gegen unbefugten Zugang, Viren und sonstige Malware.
6.3 Für das ordnungsgemäße Funktionieren der Einrichtungen des Empfehlers oder des World Wide Web, einschließlich der ordnungsgemäßen Zustellung von per E-Mail und WhatsApp Messages und versandten Empfehlungen, ist Tellja nicht verantwortlich.
6.4 Tellja verwaltet, überwacht und protokolliert die Empfehlungen des Empfehlers anhand des jeder Empfehlung zugeteilten einzigartigen Empfehlungscodes im Tellja-Empfehlungssystem („Tracking“) und stellt im Empfehlerbereich in einem zu Gunsten des jeweils registrierten Empfehlers durch Passwort und User ID des Empfehlers geschützten Bereich die Tracking-Daten, d.h. den Status der Empfehlung zur Einsicht durch den Empfehler zur Verfügung.
6.5 Tellja leistet darüber hinaus während Telljas allgemeiner Geschäftszeiten (Mo – Fr, 9.00 – 18.00 Uhr, mit Ausnahme in Hessen geltender Feiertage, Heiligabend und Silvester) Customer-Support durch telefonisch Beantwortung von Anfragen von Empfehlern zur Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems.
6.6 Tellja behält sich Änderungen des Tellja-Empfehlungssystems für die Zukunft vor. Dies gilt insbesondere, soweit die Änderung darauf beruht, dass Tellja verpflichtet ist, rechtliche Vorgaben umzusetzen oder die Leistungsänderung zu keinen mehr als unwesentlichen Beeinträchtigungen für den Empfehler führt. Zu einer Änderung des Tellja-System ist Tellja auch berechtigt, wenn Tellja das Tellja-System an geänderte Vorgaben oder Bedingungen von Facebook oder WhatsApp anpassen muss.

7. Abgabe von Empfehlungen
7.1 Der Empfehler kann über das Aktionsfenster von Tellja Empfehlungen zum Erwerb von zur Empfehlung freigegebenen bestimmten Produkten oder Leistungen an ihm persönlich bekannte Empfänger abgeben. Hierzu führt er den im Aktionsfenster vorgesehenen Versendungsprozess von Tellja durch, mit dessen vollständigem Abschluss die Empfehlung per E-Mail oder WhatsApp Message an den Empfänger versendet wird. Sofern im Widget nicht anders angegeben haben Empfehlungen eine Gültigkeit von 30 Kalendertagen nach Versand seitens des Empfehlers. Wird innerhalb dieses Zeitraums die Bestellung nicht ausgelöst, verfällt die Empfehlung.
7.2 Empfänger der Empfehlung muss stets eine andere natürliche Person sein, die volljährig ist. Eigenempfehlungen sind nicht zulässig. Darüber hinaus darf der Empfänger nicht in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Empfehler leben.
7.3 Der Empfehler ist verpflichtet, vor Versendung einer Empfehlung sicherzustellen, dass der Adressat der Empfehlung mit deren Empfang per E-Mail bzw. WhatsApp Message einverstanden ist. Erforderlich ist eine ausdrückliche vorherige Einwilligung des Adressaten der E-Mail bzw. WhatsApp Message. Das Vorliegen der vorherigen Einwilligung in den Empfang der Empfehlungs-E-Mail / bzw. WhatsApp Message muss der Empfehler Tellja auf Verlangen nachweisen können. Tellja weist darauf hin, dass die Versendung unerwünschter Werbung mittels elektronischer Kommunikation („SPAM“) rechtlich nicht zulässig und daher im Rahmen des vorliegenden Vertrags dem Empfehler untersagt ist.
7.4 Der Empfehler ist verpflichtet, Empfehlungen mit den Angaben abzugeben, die erforderlich sind, damit der Empfänger den Empfehler als Absender eindeutig identifizieren kann.
7.5 Die E-Mail enthält folgende Standardinhalte von Tellja: (1) Informationen zum empfohlenen Produkt bzw. zur empfohlenen Leistungen, einschließlich eines Links auf die Website des Werbetreibenden und (2) Hinweise an den Empfänger hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise und Nutzung seiner Daten. Darüber hinaus kann der Empfehler noch eine persönliche Nachricht an den Empfänger der Empfehlung aufnehmen.
7.6 Der Empfehler wird darauf hingewiesen, dass er beim Ausfüllen der Angaben im jeweiligen Aktionsfenster (insbesondere der Absender- und Adressatendaten) besonders sorgfältig vorgehen muss. Fehlerhafte Eingaben können dazu führen, dass die Empfehlung nicht an den Empfänger versendet werden kann oder dem Empfehler nicht mehr zuzuordnen ist. Fehlerhaftes Ausfüllen der Datenfelder geht zu Lasten des Empfehlers.

8. Registrierung des Empfehlers; Nutzung des Empfehlerportals der Tellja
8.1 Nach Absenden der ersten Empfehlung erhält der Empfehler von Tellja eine E-Mail mit Zugangsinformationen zum Bereich „Registrierte Mitglieder“ des Tellja-Empfehlerportals im Internet, über das Tellja Empfehlungen verwaltet. Der Empfehler kann über das Tellja-Empfehlerportal seine persönlichen Daten überprüfen, ändern und löschen, von Tellja bereitgestellte Statistiken einsehen, Empfehlungen verwalten und neue Empfehlungen aussprechen. Der Empfehler muss sich im Tellja-Empfehlerportal mit den dort vorgesehenen Pflichtangaben (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, inländische Bankverbindung) registrieren, damit Tellja im Falle einer erfolgreichen Empfehlung die Prämienauszahlung vornehmen kann (siehe Ziffer 14 unten).
8.2 Jeder Empfehler darf sich nur einmal anmelden. Er ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu seinem Namen, seiner Anschrift, seiner E-Mail-Adresse, seiner Bankverbindung sowie den sonst als zwingend gekennzeichneten Feldern zu machen. Die Nutzungsberechtigung ist personengebunden und nicht übertragbar. Eine Weitergabe oder ein Zugänglichmachen der Zugangsdaten oder Passwörter an Dritte ist nicht gestattet. Mit der Registrierung soll der Empfehler ein von ihm selbst gewähltes sicheres Passwort eingeben, um den Zugang zu seinem Bereich zu schützen. Das Passwort soll aus mindestens 8 Zeichen bestehen, Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen enthalten und bitte regelmäßig (mindestens alle 3 Monate) geändert werden, um die erforderliche Sicherheit zu gewährleisten. Von Tellja zugeteilte Passwörter sind unverzüglich durch eigene Passwörter zu ersetzen.

9. Rechte am Tellja-Empfehlungssystem und den von Tellja oder Dritten eingestellten Inhalten, Nutzungsgestattung, Geheimhaltung
9.1 Das Tellja-Empfehlungssystem und alle von Tellja zur Verfügung gestellten Inhalte sind unabhängig von der Art ihrer Zurverfügungstellung geschützt, insbesondere urheberrechtlich. Alle Rechte am Tellja-Empfehlungssystem und den von Tellja oder Dritten zur Verfügung gestellten Inhalten verbleiben bei Tellja bzw. den Dritten und ihren jeweiligen Lizenzgebern. Tellja gestattet dem Empfehler, das Tellja-Empfehlungssystem und die zur Verfügung gestellten Verwaltungsfunktionen und Inhalte im Rahmen des Vertragszwecks bestimmungsgemäß zu nutzen. Das Nutzungsrecht endet mit Vertragsbeendigung. Weitergehende Rechte werden dem Empfehler nicht eingeräumt. Der Empfehler ist insbesondere nicht berechtigt, das Tellja-Empfehlungssystem oder Teile davon sowie die Inhalte zu vervielfältigen, zu verbreiten oder Dritten zugänglich zu machen, soweit dies nicht der bestimmungsgemäßen Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems entspricht.
9.2 Der Empfehler hat die ihm zugänglich gemachten Teile des Tellja-Empfehlungssystems und sonstigen Inhalte geheim zu halten, nur zur Vertragsdurchführung zu nutzen, Dritten nicht zugänglich zu machen und angemessen gegen unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, wenn Tellja die Offenlegung gestattet hat oder die betroffenen Teile des Tellja-Empfehlungssystems oder sonstigen Inhalte vor Offenlegung bereits offenkundig sind. Die Geheimhaltungspflicht gilt über das Ende des Vertrags hinaus fort, solange die Informationen geheim sind.

10. Pflichten des Empfehlers
10.1 Der Empfehler ist verpflichtet, das Tellja-Empfehlungssystem nur vertragsgemäß zu nutzen und unzulässige Nutzungen zu unterlassen. Er hat alle im Aktionsfenster von Tellja geforderten und als zwingend gekennzeichneten Angaben zu seiner Person, Anschrift, E-Mail-Adresse und seiner Kontoverbindung wahrheitsgemäß zu machen. Eine anonyme Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems oder die Verwendung von Pseudonymen ist nicht gestattet. Änderungen seiner Personalien, Kontoverbindung oder anderer zwingender Angaben, die für die Durchführung dieses Vertrags erforderlich sind, hat der Empfehler Tellja unaufgefordert und unverzüglich per E-Mail an support@tellja.de mitzuteilen.
10.2 Der Empfehler ist verpflichtet, sich nach Versendung der Empfehlung im Tellja-Empfehlungssystem zu registrieren, da dies Voraussetzung für die ordnungsgemäße Abwicklung der Prämienauszahlung ist. Wenn der Empfehler Geldprämien empfangen will, ist er weiter verpflichtet, ein eigenes Konto zu unterhalten, auf das Tellja fällige Geldprämien überweisen kann.
10.3 Sofern der Neukunde oder ein Dritter Prämienempfänger sein soll, hat der Empfehler dessen Einwilligung zur Abfrage der für die Leistung der Prämien erforderlichen Daten (Vor- und Zuname, Bankverbindung bzw. Lieferanschrift) durch Tellja einzuholen.
10.4 Von Tellja zugeteilte Passwörter sind vertraulich zu behandeln und nur für die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen von Tellja zu verwenden und gegen Kenntnisnahme und Nutzung durch Unbefugte angemessen zu schützen. Eine Weitergabe oder ein Zugänglichmachen der Passwörter an Dritte ist nicht gestattet. Stellt der Empfehler fest oder hat er Anhaltspunkte dafür, dass Passwörter Unbefugten zugänglich geworden sind, informiert er Tellja unverzüglich. Tellja wird in diesem Fall unverzüglich ein neues Passwort mitteilen.
10.5 Der Empfehler ist für die unbefugte Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems mittels seines Passworts verantwortlich, es sei denn, er weist nach, dass er dieses vertragsgemäß gegen unbefugte Nutzung gesichert hat.
10.6 Der Empfehler darf von Tellja eingerichtete Sicherheitsmaßnahmen nicht umgehen oder ausschalten, Inhalte von Tellja nicht verändern oder das Tellja-Empfehlungssystem mit anderen Inhalten, Websites oder Diensten verbinden, soweit dies nicht ausdrücklich im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems gestattet ist. Stellt der Empfehler Störungen des Tellja-Empfehlungssystems fest, wird er Tellja per E-Mail unverzüglich informieren.
10.7 Der Empfehler hat dafür zu sorgen, dass seine technische Infrastruktur angemessen gegen unbefugte Nutzung, Virenbefall und fehlerhaften Betrieb gesichert ist und von ihr keine Gefahren für die technischen Einrichtungen von Tellja ausgehen.
10.8 Tellja weist darauf hin, dass die Nutzung des Tellja-Systems aus dem sozialen Netzwerk Facebook heraus den jeweils gültigen Nutzungs-, Geschäfts- und sonstigen Bedingungen und Richtlinien von Facebook unterliegt, auf deren Inhalt Tellja keinen Einfluss hat. Der Empfehler ist verpflichtet, die jeweils für ihn gültigen Nutzungs-, Geschäfts- und sonstigen Bedingungen und Richtlinien von Facebook zu beachten.

11. Unzulässige Nutzungen des Tellja-Empfehlungssystems, Missbrauchsverbot
11.1 Der Empfehler darf das Tellja-Empfehlungssystem nur gemäß dem geltenden Recht und gemäß diesen Vertragsbedingungen im Rahmen des Vertragszwecks nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet, das Tellja-Empfehlungssystem nicht für eigene Werbung und kommerzielle Angebote oder für rechts- oder sittenwidrige Inhalte zu nutzen,
keine Veränderung von Inhalten von Tellja oder Dritter, einschließlich der Informationen des Werbetreibenden zu den empfohlenen Produkten oder Leistungen Urheberrechtsvermerken oder Verfasserhinweisen vorzunehmen (gestattet ist jedoch die Aufnahme eigener zusätzlicher Informationen im Rahmen der persönlichen Nachricht des Empfehlers an den Adressaten der E-Mail oder WhatsApp Message), keine Links zu Seiten oder Inhalten außerhalb des Tellja-Empfehlungssystems einzustellen, keine Handlungen vorzunehmen, die einer normalen privaten Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems zuwiderlaufen und dadurch zu einer technischen Überlastung des Tellja-Empfehlungssystems führen können.
11.2 Der Empfehler darf das Tellja-Empfehlungssystem nicht für die Vermittlung von Neukundenverträgen mittels rechtswidriger oder vertragswidriger Methoden nutzen, insbesondere durch Täuschung, Irreführung, Zwang oder Drohung gegenüber Empfängern der Empfehlung, einschließlich der Verschleierung des Umstandes, dass der Empfehler für erfolgreiche Empfehlungen eine Prämie erhält.
11.3 Die Abgabe von Eigenempfehlungen (z. B. an eine andere E-Mail-Adresse des Empfehlers) ist unzulässig.
11.4 Das Vortäuschen von Neukundenverträgen oder von erfolgreichen Empfehlungen, z. B. durch Verwendung falscher Daten, unberechtigte Verwendung fremder Daten oder technische Manipulation des Tellja-Empfehlungssystems ist ebenfalls unzulässig.

12. Folgen von Pflichtverletzungen des Empfehlers oder unzulässigen Nutzungen
12.1 Im Falle einer vertragswidrigen Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems durch den Empfehler ist Tellja berechtigt, den Empfehler von der weiteren Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems auszuschließen und seinen Zugang dazu zu sperren. Der Empfehler wird über die Sperrung seines Nutzer-Accounts mittels E-Mail an die von ihm bei der Registrierung mitgeteilte E-Mail-Adresse informiert. Er hat Gelegenheit zur Stellungnahme. Bereits abgegebene Empfehlungen wickelt Tellja im Übrigen vertragsgemäß ab, einschließlich der Zahlung etwa fälliger Prämien.
12.2 Der Empfehler hat für jeden Fall der schuldhaften Abgabe einer Eigenempfehlung oder des Vortäuschens eines Neukundenvertrags bzw. einer erfolgreichen Empfehlung eine von Tellja nach billigem Ermessen festzusetzende und vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe darf die Höhe der für das betroffene Produkt bzw. die betroffene Leistung fälligen Prämie nicht übersteigen.
12.3 Weitergehende Rechte von Tellja, insbesondere Kündigungsrechte und Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.

13. Leistungsunterbrechungen
13.1 Tellja ist berechtigt, ihre Leistungen zu unterbrechen, wenn
· dringende Arbeiten am Tellja-Empfehlungssystem vorzunehmen sind, die ohne eine Unterbrechung der Leistungen nicht durchgeführt werden können und die Unterbrechung von unerheblicher Dauer ist; oder
· Tellja verpflichtet ist, eine die Leistungserbringung unzulässig oder unmöglich machende Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts zu befolgen; oder
· der begründete Verdacht besteht, dass von den Einrichtungen vom Werbetreibenden oder der Nutzung des Tellja-Systems durch den Werbetreibenden die Gefahr von Schäden für Tellja oder Dritte ausgeht oder droht. Hierzu gehört insbesondere die Gefahr der Verbreitung von Viren oder der Überlastung des Netzes durch unsachgemäße Nutzung (z.B. unsachgemäße Werbung); oder
· der Empfehler vertragliche Pflichten in erheblicher Weise verletzt; oder
· im Falle der Bereitstellung einer Nutzungsmöglichkeit des Tellja-Systems über Facebook oder WhatsApp der Betreiber von Facebook bzw. WhatsApp die weitere Nutzung von Facebook bzw. WhatsApp oder Features von Facebook bzw. WhatsApp für das Empfehlungsmarketing durch Tellja untersagt.
13.2 Tellja wird den Empfehler nach Möglichkeit im Voraus, sonst unverzüglich nachträglich über die voraussichtliche Dauer der Leistungsunterbrechung im Rahmen des Empfehlerportals benachrichtigen und Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
13.3 Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

14. Prämien, Ausschüttung
14.1 Der Empfehler erhält für eine erfolgreiche Empfehlung die im Aktionsfenster des Tellja-Empfehlungssystems angezeigte Prämie bzw. im Falle einer Auswahlmöglichkeit die vom Empfehler ausgewählte Prämie. Die Prämie ist erfolgsabhängig. Weitere Beträge zahlt Tellja nicht.
14.2 Eine erfolgreiche Empfehlung ist eine Empfehlung, die ein Empfehler für auf der Website des Werbetreibenden zur Empfehlung freigegebene bestimmte Produkte oder Dienstleistungen mittels des Tellja-Empfehlungssystems an einen Empfänger versendet und die zum Abschluss eines vergütungspflichtigen Vertrags zwischen dem Werbetreibenden und dem Empfehlungsempfänger über die empfohlenen Produkte oder Dienstleistungen führt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
(1) Der Empfehlungsempfänger ist eine natürliche Person und Neukunde des Werbetreibenden gemäß nachfolgender Definition,
(2) die Bestellung des Neukunden wird online abgegeben,
(3) innerhalb von 75 Kalendertagen nach Versenden der Empfehlungs-E-Mail oder WhatsApp Message wird direkt im Anschluss an das Anklicken des in der Empfehlungs-E-Mail oder WhatsApp Message enthaltenen Links der Neukundenvertrag mit dem Werbetreibenden geschlossen, und nach Versenden der Empfehlung wird die Bestellung oder der aufgrund der Bestellung geschlossene Neukundenvertrag weder vom Neukunden storniert oder widerrufen, noch vom Werbetreibenden abgelehnt oder storniert oder vom Neukunden und dem Werbetreibenden einvernehmlich aufgehoben und
(4) die Ursächlichkeit der Empfehlung für den Abschluss des Neukundenvertrages ist über den von Tellja beim Empfehlungsempfänger gesetzten Cookie nachvollziehbar. Neukunde ist ein Erwerber von empfohlenen Produkten oder Leistungen, der in den drei Monaten, die dem Abschluss des Neukundenvertrags vorausgehen, keine Vertragsbeziehung mit dem Werbetreibenden betreffend die empfohlenen Produkte oder Leistungen hatte, nicht mit dem Empfehler identisch ist und nicht in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Empfehler lebt.
Zu der Voraussetzung (4) weist Tellja den Empfehler ausdrücklich darauf hin, dass Empfänger von E-Mails die Cookie-Funktion in ihrem System deaktivieren und damit ein Tracking der Empfehlung unmöglich machen können. In diesem Fall entsteht kein Prämienanspruch des Empfehlers, da Tellja nicht mit eigenen Mitteln den Erfolg der Empfehlung nachvollziehen kann. Der Empfehler wird darauf hingewiesen, dass er sicherzustellen hat, dass der Empfänger die Cookie-Funktion in seinem System nicht deaktiviert. Weiter weist Tellja darauf hin, dass bei Abgabe von Empfehlungen über Facebook eine Zuordnung des Neukundenvertrags zum Empfehler durch Tellja nur möglich ist, wenn Facebook eine eindeutige Zuordnungs-ID an Tellja übergibt. Ist dies nicht der Fall, entsteht kein Prämienanspruch des Empfehlers, da Tellja nicht mit eigenen Mitteln den Erfolg der Empfehlung nachvollziehen kann. Tellja hat keinen Einfluss darauf, ob Facebook Zuordnungs-IDs übergibt, dies entscheidet allein Facebook. Bei Empfehlungen über WhatsApp ist der Erfolg der Empfehlung nur möglich, wenn der Empfänger der Empfehlung über den in der WhatsApp Message übermittelten Link die Online Anzeige der Empfehlungs-E-Mail aufruft und über den dort enthaltenen Link eine Bestellung auslöst.
14.3 Vermittlungsaktivitäten in Bezug auf Neukundenverträge, die gegen die Missbrauchsbestimmungen in Ziffer 11 dieser Vertragsbedingungen verstoßen, gelten nicht als erfolgreichen Empfehlungen und begründen keinen Anspruch auf Prämien.
14.4 Tellja informiert den Empfehler monatlich im Nachhinein durch Eintrag im Tellja-Empfehlungssystem über den von Tellja getrackten Status seiner Empfehlungen, insbesondere auch darüber, ob Empfehlungen erfolgreich waren oder nicht.
14.5 Bonusprogramm für mehrere erfolgreiche Empfehlungen: Soweit im Aktionsfenster des Tellja-Empfehlungssystems, im Empfehlerportal oder auf der Website des Werbetreibenden ausgewiesen, gewährt Tellja zusätzlich zu den festgesetzten Standardprämien einen Bonus, so dass sich die Prämie insgesamt um den Bonus erhöht, wenn der Empfehler in einem von Tellja definierten Zeitraum eine bestimmte Anzahl erfolgreicher Empfehlungen erreicht oder überschreitet. Die erhöhte Prämie wird als Bonusprämie bezeichnet. Der Bonus ist nach der Anzahl der erreichten erfolgreichen Empfehlungen gestaffelt. Die zur Erzielung eines Bonus erforderliche Anzahl der erfolgreichen Empfehlungen, der Zeitraum, innerhalb dessen die Anzahl erreicht werden muss („Bonuszeitraum“), und die Höhe des jeweiligen Bonus sind dem Aktionsfenster von Tellja oder der Website des Werbetreibenden zu entnehmen. Maßgeblich für den Beginn des Zeitraums ist die erste abgegebene Empfehlung (unabhängig davon, ob diese erfolgreich ist oder nicht). Nach Ablauf des definierten Zeitraums wird mit Abgabe der nächsten Empfehlung ein neuer Bonuszeitraum ausgelöst, sofern das Bonusprogramm zu diesem Zeitpunkt noch gültig ist.
Die Reihenfolge, in der erfolgreiche Empfehlungen im Rahmen des Bonusprogramms berücksichtigt werden, hängt vom Datum der Freigabe der jeweiligen erfolgreichen Empfehlung durch den Werbetreibenden ab; das Datum, an dem die Empfehlung abgegeben wurde, ist nicht maßgeblich. Die Durchführung eines Bonusprogramms steht im Ermessen von Tellja und Tellja kann ein laufendes Bonusprogramm jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern oder einstellen, wobei noch laufende Bonuszeiträume von der Änderung nicht berührt werden. Der Empfehler kann die Teilnahme am bestehenden Bonusprogramm jedoch selbst mit einer E-Mail support@tellja.de mit sofortiger Wirkung kündigen, z. B. um an einem neuen Bonusprogramm teilzunehmen. Die gleichzeitige Teilnahme an mehreren Bonusprogrammen ist nicht möglich. Eine Anrechnung erfolgreicher Empfehlungen aus vorangegangenen Bonusprogrammen erfolgt nicht.
14.6 Prämien für erfolgreiche Empfehlungen zahlt Tellja einmal monatlich auf das vom Empfehler angegebene Konto und in dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Empfehlung im Tellja-Empfehlungssystem getrackt sind, spätestens jedoch innerhalb von 180 Tagen nach Zustandekommen des Neukundenvertrags.

15. Laufzeit und Beendigung des Vertrags
15.1 Der Vertrag tritt mit Absenden der ersten Empfehlung durch den Empfehler in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von jeder Partei ordentlich mit einer Frist von 3 Werktagen gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen können schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) per E-Mail erklärt werden. Kündigungen des Empfehler per E-Mail sind an folgende E-Mail-Adresse von Tellja zu richten: support@tellja.de. Kündigungen von Tellja werden an die vom Empfehler in der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse gerichtet. Hat der Empfehler sich nicht registriert, kann Tellja für die Kündigung auch die E-Mail-Adresse nutzen, die der Empfehler als Absender von Empfehlungen genutzt hat.
15.2 Im Falle der Beendigung des Vertrags sperrt bzw. deaktiviert Tellja den Zugang des Empfehlers zum Tellja-System. Bereits abgegebene Empfehlungen wickelt Tellja im Übrigen vertragsgemäß ab, einschließlich der Zahlung etwa fälliger Prämien, wobei die Statusinformationen seitens Tellja per E-Mail an den Empfehler erfolgen, sobald der Zugang zum Tellja-Empfehlungssystem gesperrt/deaktiviert ist.

15. Datenschutz, Abgabe von Empfehlungen
15.1 Es gelten die Datenschutzhinweise von Tellja, die unter folgendem Link abrufbar sind: Datenschutzerklärung der Tellja GmbH.


17. Haftung von Tellja
17.1 Tellja haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Tellja, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden, die durch die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die Tellja, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten hat sowie bei Übernahme von Garantien. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, bleiben unberührt.
17.2 Für sonstige schuldhafte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten seitens Tellja, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet Tellja, gleich aus welchem Rechtsgrund, dem Grunde nach. Die Haftung ist jedoch der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schadens bzw. der typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen beschränkt. Sonstige Rechte des Empfehlers bleiben unberührt.
17.3 Im Übrigen ist die Haftung von Tellja ausgeschlossen.
17.4 Abweichend von Ziffer 17.2 haftet Tellja im Rahmen von Gratisverlosungen gem. Ziffer 4.4 nur gemäß Ziffer 17.1 und im Falle von Sach- oder Rechtsmängeln des Gewinns nur dann, wenn Tellja den Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat.
17.5 Die Haftungsbeschränkungen nach diesem Vertrag gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Tellja.
17.6 Facebook ist kein Erfüllungsgehilfe von Tellja. Tellja haftet nicht für Maßnahmen und Entscheidungen von Facebook.
17.7 WhatsApp ist kein Erfüllungsgehilfe von Tellja. Tellja haftet nicht für Maßnahmen und Entscheidungen von WhatsApp.

18. Schlussbestimmungen
18.1 Der Empfehler ist nicht berechtigt, mit Tellja geschlossene Verträge insgesamt oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst ohne Zustimmung von Tellja ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
18.2 Änderungen dieser Vertragsbedingungen kann Tellja jederzeit mit Wirkung für die Zukunft vornehmen. Tellja wird dem Empfehler die Änderungen vier Wochen vor deren Inkrafttreten ankündigen. Stimmt der Empfehler den Änderungen nicht zu, kann er diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum genannten Datum des Inkrafttretens der Änderungen schriftlich oder in Textform per E-Mail an support@tellja.de kündigen.
18.3 Sollten eine oder sollten mehrere Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine unbeabsichtigte Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch im Zweifel die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht berührt.
18.4 Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.