Allgemeine Geschäftsbedingungen für Nutzer



Tellja Empfehler AGB
für das "Freunde werben Freunde"-Programm der Hannoverschen Lebensversicherung AG und der Hannoverschen Direktversicherung AG
(Stand Mai 2018)


1.Vertragsgegenstand
Die Tellja GmbH, Solmsstr.12, 60486 Frankfurt am Main (nachfolgend: „Tellja“) betreibt im Internet ein digitales Empfehlungssystem (nachfolgend: „Tellja-Empfehlungssystem“), über das Tellja das Versenden von Empfehlungen seitens der Empfehler für Produkte und Leistungen von Werbetreibenden, die Partner von Tellja sind, durch Einsatz elektronischer Mittel ermöglicht und abwickelt. Tellja setzt das Tellja-Empfehlungssystem auf Websites von Werbetreibenden ein, deren Partner Tellja ist. Mittels des Tellja-Empfehlungssystems sollen Neukunden für die Werbetreibenden gewonnen werden, die aufgrund von individuellen, über das Tellja-Empfehlungssystem versandten Empfehlungen Produkte oder Leistungen des Werbetreibenden erwerben. Empfehlungen werden von Empfehlern über ein auf der Website eines Werbetreibenden eingebundenes Aktionsfenster von Tellja (nachfolgend: „Widget“) für ein konkretes Produkt oder eine konkrete Leistung des Werbetreibenden an einen individuellen Empfänger versandt. Kommt aufgrund einer erfolgreichen Empfehlung ein Neukundenvertrag wie nachfolgend beschrieben zustande, zahlt Tellja dem Empfehler eine Prämie, deren Höhe von dem tatsächlich erworbenen Produkt abhängig ist. Eine nähere Beschreibung des Tellja-Empfehlungssystems ist hier abrufbar. Die Tellja Empfehler AGB (auch Vertragsbedingungen genannt) regeln die Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems durch Empfehler.

2. Vertragsparteien
Vertragspartner des Empfehlers ist ausschließlich Tellja, nicht der Werbetreibende. Der Empfehler erklärt, dass er die Voraussetzungen für die Teilnahme am Tellja-Empfehlungssystem gem. Ziffer 3 erfüllt.

3. Voraussetzung für die Teilnahme am Tellja-Empfehlungssystem
Empfehler kann nur eine natürliche Person sein, die die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Der Empfehler ist volljährig. Der Empfehler hat seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Der Empfehler handelt zu privaten Zwecken. Eine Nutzung zu gewerblichen oder geschäftlichen Zwecken ist nicht gestattet. Gewerbliche oder geschäftliche Zwecke liegen vor, wenn Empfehlungen in größeren Mengen planmäßig zum Zwecke der regelmäßigen Gewinnerzielung abgegeben werden.
Der Empfehler ist weder Mitarbeiter der Hannoverschen Lebensversicherung AG oder der Hannoverschen Direktversicherung AG und ihrer verbundenen Unternehmen noch Angehöriger eines derartigen Mitarbeiters

4. Vertragsschluss, Prämien
4.1 Ein Vertrag über die Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems zur Abgabe einer Empfehlung durch den Empfehler kommt dadurch zustande, dass der Empfehler nach Durchführung des Empfehlungsprozesses in dem Widget der Tellja die Empfehlung absendet.
4.2 Die Produkte und Leistungen, für die im Falle erfolgreicher Empfehlungen Prämien erhältlich sind, sowie die Art und Höhe der Prämie sind auf der Website des Werbetreibenden ausgewiesen. Die für eine erfolgreiche Empfehlung erhältliche Prämie kann eine Geldprämie oder eine Sachprämie sein. Stehen mehrere Prämien zur Auswahl, kann der Empfehler die Auswahl treffen. Sofern unterschiedliche Prämien zur Auswahl stehen, ist nach Absenden der Empfehlung ein Wechsel der Prämie nicht mehr möglich. Eine Auszahlung des Geldwerts von Sachprämien ist ausgeschlossen.
4.3 Berechtigter Prämien-Empfänger ist stets der Empfehler, der eine erfolgreiche Empfehlung abgegeben hat (siehe Ziffer 14 unten). Die Weitergabe der Prämie an den Neukunden ist unzulässig.
4.3 Gratisverlosungen: Tellja kann nach eigenem Ermessen in von Tellja vorher festgelegten Zeiträumen unter Empfehlern Gewinne in Form von Sachpreisen oder Gutscheinen verlosen. Durch die Teilnahme an der Gratisverlosung entstehen dem Empfehler keine Kosten. Etwaige Prämienansprüche des Empfehlers aufgrund erfolgreicher Empfehlungen werden hierdurch nicht berührt. Sofern Tellja Gratisverlosungen durchführt, sind Einzelheiten hinsichtlich der Teilnahmeberechtigung und der Teilnahmemodalitäten sowie der Verlosungszeitraum auf der Website des Werbetreibenden oder im Widget/Popup aufgeführt. Sofern dort nicht anders angegeben, werden Gewinner von Tellja per E-Mail benachrichtigt und Gewinne werden innerhalb von zwei Wochen nach Ermittlung der Gewinner an die im Portalbereich angegebene Adresse des Gewinners innerhalb der Bundesrepublik Deutschland versandt. Eine Barauszahlung von Gewinnen ist ausgeschlossen. Gewinner, die nicht bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf des Verlosungszeitraums im Portalbereich ihre Adresse für die Übersendung des Gewinns angeben, werden disqualifiziert und Tellja wird einen neuen Gewinner auslosen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Neben einer Empfehlung können Sie per Postkarte unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens sowie Ihrer Postadresse mit dem Stichwort „Freundschaftswerbung Gewinnspiel“ an die Tellja GmbH, Solmsstr.12, 60486 Frankfurt am Main am jeweiligen Gewinnspiel teilnehmen. Empfehler, die an der Gratisverlosung nicht teilnehmen wollen, können der Einbeziehung in die Gratisverlosung per E-Mail an hannoversche@tellja.de widersprechen.

5. Kosten der Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems
Die Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems ist für den Empfehler kostenlos.

6. Leistungen und Verantwortungsbereich von Tellja
6.1 Tellja stellt das Tellja-System auf einem an das World Wide Web (www) angebundenen Internet-Server zur Nutzung im Online-Zugriff bereit. Übergabepunkt für die Leistungen von Tellja ist die Schnittstelle zwischen dem Internet-Server von Tellja und dem öffentlichem Datennetz (World Wide Web).
Soweit Tellja die Nutzung des Tellja-Systems im Rahmen des sozialen Netzwerks Facebook ermöglicht, ist Tellja für Inhalte und Verfügbarkeit der Features und Funktionalitäten, die von Facebook bereitgestellt oder über Facebook ausgeführt werden oder mit dem Tellja-System interagieren, nicht verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der Dialoge von Facebook. Tellja ist auch nicht für sonstige Maßnahmen von Facebook verantwortlich, die sich auf das Tellja-System und die Leistungen von Tellja auswirken, z. B. Beschränkungen in den Nutzungsbedingungen, Sperren seitens Facebook. Auf Features, Funktionalitäten, Maßnahmen und Verfügbarkeit von Facebook hat Tellja keinen Einfluss. Änderungen der Features oder Funktionalitäten oder andere Maßnahmen von Facebook können daher die Leistungen von Tellja beeinflussen, beschränken oder ausschließen. Ansprüche gegen Tellja bestehen in diesen Fällen nicht.
6.2 Tellja trifft die erforderlichen und nach dem anerkannten Stand der Technik üblichen technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen zum Schutz des Tellja-Empfehlungssystems gegen unbefugten Zugang, Viren und sonstige Malware.
6.3 Für das ordnungsgemäße Funktionieren der Einrichtungen des Empfehlers oder des World Wide Web, einschließlich der ordnungsgemäßen Zustellung von per E-Mail versandten Empfehlungen, ist Tellja nicht verantwortlich.
6.4 Tellja verwaltet, überwacht und protokolliert die Empfehlungen des Empfehlers anhand des jeder Empfehlung zugeteilten einmaligen Empfehlungscodes im Tellja-Empfehlungssystem („Salestracking-Code“) und stellt im Empfehlerbereich in einem zu Gunsten des jeweils registrierten Empfehlers durch Passwort und User ID des Empfehlers geschützten Bereich die Tracking-Daten, d.h. den Status der Empfehlung zur Einsicht durch den Empfehler zur Verfügung.
6.5 Tellja leistet darüber hinaus während Telljas allgemeiner Geschäftszeiten (Mo – Fr, 9.00 – 18.00 Uhr, mit Ausnahme in Hessen geltender Feiertage, Heiligabend und Silvester) Customer-Support durch Beantwortung von Anfragen von Empfehlern zur Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems per Telefon und E-Mail.
6.6 Tellja behält sich Änderungen des Tellja-Systems für die Zukunft vor. Dies gilt insbesondere, soweit die Änderung darauf beruht, dass Tellja verpflichtet ist, rechtliche Vorgaben umzusetzen oder die Leistungsänderung nur zu unwesentlichen Beeinträchtigungen für den Empfehler führt. Zu einer Änderung des Tellja-System ist Tellja auch berechtigt, wenn Tellja das Tellja-System an geänderte Vorgaben oder Bedingungen von Facebook anpassen muss.

7. Abgabe von Empfehlungen
7.1 Der Empfehler kann über das Widget von Tellja Empfehlungen zum Erwerb von zur Empfehlung freigegebenen bestimmten Produkten oder Leistungen an ihm persönlich bekannte Empfänger abgeben. Hierzu führt er den im Widget vorgesehenen Versendungsprozess von Tellja durch, mit dessen vollständigem Abschluss die Empfehlung per Empfehlungs-E-Mail an den Empfänger versendet wird. Sofern im Widget nicht anders angegeben haben. Die Empfehlung hat eine Gültigkeit von 60 Kalendertagen nach Versand seitens des Empfehlers. Wird innerhalb dieses Zeitraums die Bestellung nicht ausgelöst, verfällt die Empfehlung.
7.2 Empfänger der Empfehlung muss stets eine andere natürliche Person sein. Eigenempfehlungen sind nicht zulässig.
7.3 Der Empfehler ist verpflichtet, vor Versendung einer Empfehlung sicherzustellen, dass der Adressat der Empfehlung mit deren Empfang per E-Mail einverstanden ist. Erforderlich ist eine ausdrückliche vorherige Einwilligung des Adressaten der E-Mail. Das Vorliegen der vorherigen Einwilligung in den Empfang der Empfehlungs-E-Mail muss der Empfehler Tellja auf Verlangen nachweisen können. Tellja weist darauf hin, dass die Versendung unerwünschter E-Mail-Werbung („SPAM“) rechtlich nicht zulässig und daher im Rahmen des vorliegenden Vertrags dem Empfehler untersagt ist.
7.4 Der Empfehler ist verpflichtet, Empfehlungen mit den Angaben abzugeben, die erforderlich sind, damit der Empfänger den Empfehler als Versender der Empfehlung eindeutig identifizieren kann.
7.5 Die Empfehlungs-E-Mail enthält folgende Standardinhalte von Tellja: (1) Informationen zum empfohlenen Produkt bzw. zur empfohlenen Leistungen, einschließlich eines Links auf die Website des Werbetreibenden und (2) Hinweise an den Empfänger hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise und Nutzung seiner Daten. Darüber hinaus kann der Empfehler noch eine persönliche Nachricht an den Empfänger der Empfehlung aufnehmen.
7.6 Der Empfehler wird darauf hingewiesen, dass er beim Ausfüllen der Angaben im jeweiligen Widget (insbesondere der Versender- und Adressatendaten) besonders sorgfältig vorgehen muss. Fehlerhafte Eingaben können dazu führen, dass die Empfehlung nicht an den Empfänger versendet werden kann oder dem Empfehler nicht mehr zuzuordnen ist. Fehlerhaftes Ausfüllen der Datenfelder geht zu Lasten des Empfehlers.

8. Registrierung des Empfehlers; Nutzung des Empfehlerportals der Tellja
8.1 Nach Absenden der ersten Empfehlung erhält der Empfehler von Tellja eine E-Mail mit Zugangsinformationen zum Bereich „Registrierte Mitglieder“ des Empfehlerportals im Internet, über das Empfehlungen verwaltet werden. Der Empfehler kann über das Empfehlerportal seine persönlichen Daten überprüfen, ändern und löschen, von Tellja bereitgestellte Statistiken einsehen, Empfehlungen verwalten und neue Empfehlungen aussprechen. Der Empfehler muss sich im Empfehlerportal mit den dort vorgesehenen Pflichtangaben (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, inländische Lieferanschrift für Sachprämien, inländische Bankverbindung für Geldprämien) registrieren, damit Tellja im Falle einer erfolgreichen Empfehlung die Prämien leisten kann (siehe Ziffer 14 unten).
8.2 Jeder Empfehler darf sich nur einmal im Empfehlerportal anmelden. Die Nutzungsberechtigung ist personengebunden und nicht übertragbar.

9. Rechte am Tellja-Empfehlungssystem und den von Tellja oder Dritten eingestellten Inhalten, Nutzungsgestattung, Geheimhaltung
9.1 Das Tellja-Empfehlungssystem und alle von Tellja zur Verfügung gestellten Inhalte sind unabhängig von der Art ihrer Zurverfügungstellung geschützt, insbesondere urheberrechtlich. Alle Rechte am Tellja-Empfehlungssystem und den von Tellja oder Dritten zur Verfügung gestellten Inhalten verbleiben bei Tellja bzw. den Dritten und ihren jeweiligen Lizenzgebern. Tellja gestattet dem Empfehler, das Tellja-Empfehlungssystem und die zur Verfügung gestellten Verwaltungsfunktionen und Inhalte im Rahmen des Vertragszwecks bestimmungsgemäß zu nutzen. Das Nutzungsrecht endet mit Vertragsbeendigung. Weitergehende Rechte werden dem Empfehler nicht eingeräumt. Der Empfehler ist insbesondere nicht berechtigt, das Tellja-Empfehlungssystem oder Teile davon sowie die Inhalte zu vervielfältigen, zu verbreiten oder Dritten zugänglich zu machen, soweit dies nicht der bestimmungsgemäßen Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems entspricht.
9.2 Der Empfehler ist verpflichtet, die ihm zugänglich gemachten Teile des Tellja-Empfehlungssystems und sonstigen Inhalte geheim zu halten, nur zur Vertragsdurchführung zu nutzen und sie Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, wenn Tellja die Offenlegung gestattet hat oder die betroffenen Teile des Tellja-Empfehlungssystems oder sonstigen Inhalte vor Offenlegung bereits offenkundig sind. Die Geheimhaltungspflicht gilt über das Ende des Vertrags hinaus weiter, solange die Informationen geheim sind.

10. Allgemeine Pflichten des Empfehlers
10.1 Der Empfehler ist verpflichtet, das Tellja-Empfehlungssystem nur vertragsgemäß zu nutzen. Er hat alle im Widget von Tellja geforderten und als zwingend gekennzeichneten, zur Vertragsdurchführung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Eine anonyme Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems oder die Verwendung von Pseudonymen ist nicht gestattet. Änderungen seiner Personalien oder anderer zwingender Angaben, die für die Durchführung dieses Vertrags erforderlich sind, hat der Empfehler Tellja unaufgefordert und unverzüglich im Empfehlerportal zu ändern oder per E-Mail an hannoversche@tellja.de mitzuteilen.
10.2 Von Tellja zugeteilte Passwörter und andere Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und nur für die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen von Tellja zu verwenden und gegen Kenntnisnahme und Nutzung durch Unbefugte angemessen zu schützen. Eine Weitergabe oder ein Zugänglichmachen der Passwörter oder Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet. Mit der Registrierung sind von Tellja zugeteilte Passwörter unverzüglich durch ein vom Empfehler selbst gewähltes sicheres Passwort zu ersetzen, um den Zugang zu seinem Bereich zu schützen. Das Passwort soll aus mindestens 10 Zeichen bestehen, Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen enthalten und. Es sollte regelmäßig (mindestens alle 3 Monate) geändert werden, um die erforderliche Sicherheit zu gewährleisten. Stellt der Empfehler fest oder hat er Anhaltspunkte dafür, dass Passwörter Unbefugten zugänglich geworden sind, informiert er Tellja unverzüglich. Tellja wird in diesem Fall unverzüglich ein neues Passwort mitteilen.
10.3 Der Empfehler ist für die unbefugte Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems mittels seines Passworts verantwortlich, es sei denn, er legt dar, dass er dieses vertragsgemäß gegen unbefugte Nutzung gesichert hat.
10.4 Der Empfehler darf von Tellja eingerichtete Sicherheitsmaßnahmen nicht umgehen oder ausschalten, Inhalte von Tellja nicht verändern oder das Tellja-Empfehlungssystem mit anderen Inhalten, Websites oder Diensten verbinden, soweit dies nicht ausdrücklich im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems gestattet ist. Stellt der Empfehler Störungen des Tellja-Empfehlungssystems fest, kann er Tellja per E-Mail darüber informieren.
10.5 Der Empfehler hat dafür zu sorgen, dass seine technische Infrastruktur angemessen gegen unbefugte Nutzung, Virenbefall und fehlerhaften Betrieb gesichert ist, damit von ihr keine Gefahren für die technischen Einrichtungen von Tellja ausgehen.
10.6 Tellja weist darauf hin, dass die Nutzung des Tellja-Systems aus dem sozialen Netzwerk Facebook heraus den jeweils gültigen Nutzungs-, Geschäfts- und sonstigen Bedingungen und Richtlinien von Facebook unterliegt, auf deren Inhalt Tellja keinen Einfluss hat. Der Empfehler ist verpflichtet, die jeweils für ihn gültigen Nutzungs-, Geschäfts- und sonstigen Bedingungen und Richtlinien von Facebook zu beachten.
10.7 Tellja weist darauf hin, dass die Nutzung des Tellja-Systems aus dem sozialen Netzwerk Facebook heraus den jeweils gültigen Nutzungs-, Geschäfts- und sonstigen Bedingungen und Richtlinien von Facebook unterliegt, auf deren Inhalt Tellja keinen Einfluss hat.

11. Unzulässige Nutzungen des Tellja-Empfehlungssystems, Missbrauchsverbot
11.1 Der Empfehler darf das Tellja-Empfehlungssystem nur gemäß dem geltenden Recht und gemäß diesen Vertragsbedingungen im Rahmen des Vertragszwecks nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet, das Tellja-Empfehlungssystem nicht für eigene Werbung und kommerzielle Angebote oder für rechts- oder sittenwidrige Inhalte zu nutzen, keine Veränderung von Inhalten von Tellja oder Dritter, einschließlich der Informationen des Werbetreibenden zu den empfohlenen Produkten oder Leistungen Urheberrechtsvermerken oder Verfasserhinweisen vorzunehmen (gestattet ist jedoch die Aufnahme eigener zusätzlicher Informationen im Rahmen der persönlichen Nachricht des Empfehlers an den Adressaten der E-Mail), keine Links zu Seiten oder Inhalten außerhalb des Tellja-Empfehlungssystems einzustellen, keine Handlungen vorzunehmen, die einer normalen privaten Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems zuwiderlaufen und dadurch zu einer technischen Überlastung des Tellja-Empfehlungssystems führen können.
11.2 Der Empfehler darf das Tellja-Empfehlungssystem nicht für die Vermittlung von Neukundenverträgen mittels rechtswidriger oder vertragswidriger Methoden nutzen, insbesondere durch Täuschung, Irreführung, Zwang oder Drohung gegenüber Empfängern der Empfehlung, einschließlich der Verschleierung des Umstandes, dass der Empfehler für erfolgreiche Empfehlungen eine Prämie erhält
11.3 Die Abgabe von Eigenempfehlungen (z. B. an eine andere E-Mail-Adresse des Empfehlers) ist unzulässig.
11.4 Das Vortäuschen von Neukundenverträgen oder von erfolgreichen Empfehlungen, z. B. durch Verwendung falscher Daten, unberechtigte Verwendung fremder Daten oder technische Manipulation des Tellja-Empfehlungssystems ist ebenfalls unzulässig.

12. Folgen von Pflichtverletzungen des Empfehlers oder unzulässigen Nutzungen
12.1 Im Falle einer vertragswidrigen Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems durch den Empfehler ist Tellja berechtigt, den Empfehler von der weiteren Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems auszuschließen und seinen Zugang dazu zu sperren. Der Empfehler wird über die Sperrung seines Nutzer-Accounts mittels E-Mail an die von ihm bei der Registrierung mitgeteilte E-Mail-Adresse informiert. Er hat Gelegenheit zur Stellungnahme. Bereits abgegebene Empfehlungen wickelt Tellja im Übrigen vertragsgemäß ab, einschließlich der Ausschüttung etwa fälliger Prämien, soweit der Empfehler der Verwendung seiner Daten nicht widersprochen hat.
12.2 Weitergehende Rechte von Tellja, insbesondere Kündigungsrechte und Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.

13.Leistungsunterbrechungen
13.1 Tellja ist berechtigt, ihre Leistungen zu unterbrechen, wenn
· dringende Arbeiten am Tellja-System vorzunehmen sind, die ohne eine Unterbrechung der Leistungen nicht durchgeführt werden können und die Unterbrechung von unerheblicher Dauer ist; oder
· Tellja verpflichtet ist, eine die Leistungserbringung unzulässig oder unmöglich machende Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts zu befolgen; oder
· der begründete Verdacht besteht, dass von den Einrichtungen des Empfehlers oder der Nutzung des Tellja-Systems durch den Empfehler die Gefahr von Schäden für Tellja oder Dritte ausgeht oder droht. Hierzu gehört auch die Gefahr der Verbreitung von Viren oder der Überlastung des Netzes durch vertragswidrige Nutzung; oder
· der Empfehler vertragliche Pflichten in erheblicher Weise verletzt; oder
· im Falle der Bereitstellung einer Nutzungsmöglichkeit des Tellja-Systems über Facebook der Betreiber von Facebook die weitere Nutzung von Facebook oder Features von Facebook für das Empfehlungsmarketing durch Tellja untersagt.
13.2 Tellja wird den Empfehler nach Möglichkeit im Voraus, sonst unverzüglich nachträglich über die voraussichtliche Dauer der Leistungsunterbrechung im Rahmen des Empfehlerportals benachrichtigen und Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
13.3 Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

14. Prämien, Ausschüttung
14.1 Der Empfehler erhält für eine erfolgreiche Empfehlung eine Prämie, deren Höhe von dem tatsächlich erworbenen Produkt abhängig ist. Die möglichen Prämien werden entweder auf der Homepage der Hannoverschen oder im Widget des Tellja Empfehlungssystems angezeigt. Die Prämie ist erfolgsabhängig. Weitere Beträge zahlt Tellja nicht.
14.2 Eine erfolgreiche Empfehlung ist eine Empfehlung, die ein Empfehler für auf der Website der Hannoverschen zur Empfehlung freigegebene bestimmte Produkte mittels des Tellja-Empfehlungssystems an einen Empfänger versendet und die zum Abschluss eines vergütungspflichtigen Vertrags zwischen der Hannoverschen und dem Empfehlungsempfänger über das von ihm empfohlene Produkt oder ein anderes, ebenfalls prämienberechtigtes Produkt, führt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
(1) Der Empfehlungsempfänger ist eine natürliche Person und Neukunde der Hannoverschen gemäß nachfolgender Definition,
(2) Der Empfehler ist kein/e Mitarbeiter/in der Hannoverschen und handelt zu privaten Zwecken,
(3) die Bestellung erfolgt online über den Tarifrechner der Hannoverschen binnen 60 Kalendertagen nach Versand der Empfehlungs-E-Mail direkt im Anschluss an das Anklicken des in der Empfehlungs-E-Mail enthaltenen Empfehlungs-Links,
(4) der Neukundenvertrag wird nicht innerhalb der für den jeweiligen Vertrag geltenden Widerrufsfrist widerrufen,
(5) der Neukunde hat den Mindestbeitrag in Höhe von 50 EUR (Mindest-Einmalbeitrag beim Kapitalkonto: 5.000 EUR) gezahlt, und
(6) die Ursächlichkeit der Empfehlung für den Abschluss des Neukundenvertrages ist über den von Tellja beim Empfehlungsempfänger gesetzten Cookie sowie im Falle der Abgabe von Empfehlungen über Facebook durch eine von Facebook vergebene eindeutige Zuordnungs-ID nachvollziehbar.
Neukunde ist ein Erwerber von empfohlenen Produkten oder Leistungen, der in den drei Monaten, die der Bestellung des Produkts bzw. der Leistung vorausgehen, keine Vertragsbeziehung mit der Hannoverschen Lebensversicherung AG oder der Hannoverschen Direktversicherung AG über die empfohlenen Produkte oder Leistungen hatte und nicht mit dem Empfehler identisch ist. Zu der Voraussetzung (6) weist Tellja den Empfehler ausdrücklich darauf hin, dass Empfänger von Empfehlungs-E-Mails die Cookie-Funktion in ihrem System deaktivieren und damit ein Tracking der Empfehlung unmöglich machen können. In diesem Fall entsteht kein Prämienanspruch des Empfehlers, da Tellja nicht mit eigenen Mitteln den Erfolg der Empfehlung nachvollziehen kann. Der Empfehler wird darauf hingewiesen, dass er sicherzustellen hat, dass der Empfänger die Cookie-Funktion in seinem System nicht deaktiviert. Weiter weist Tellja darauf hin, dass bei Abgabe von Empfehlungen über Facebook eine Zuordnung des Neukundenvertrags zum Empfehler durch Tellja nur möglich ist, wenn Facebook eine eindeutige Zuordnungs-ID an Tellja übergibt. Ist dies nicht der Fall, entsteht kein Prämienanspruch des Empfehlers, da Tellja nicht mit eigenen Mitteln den Erfolg der Empfehlung nachvollziehen kann. Tellja hat keinen Einfluss darauf, ob Facebook Zuordnungs-IDs übergibt, dies entscheidet allein Facebook.
14.3 Vermittlungsaktivitäten in Bezug auf Neukundenverträge, die gegen die Missbrauchsbestimmungen in Ziffer 11 dieser Vertragsbedingungen verstoßen, können nicht zu erfolgreichen Empfehlungen führen und begründen keinen Anspruch auf Prämien.
14.4 Tellja informiert den Empfehler monatlich im Nachhinein durch Eintrag im Tellja-Empfehlungssystem über den von Tellja getrackten Status seiner Empfehlungen, insbesondere auch darüber, ob Empfehlungen erfolgreich waren oder nicht.
14.5 Prämien für erfolgreiche Empfehlungen leistet Tellja nach Bestätigung der erfolgreichen Empfehlung durch den Werbetreibenden. Die Zahlung bzw. Auslieferung der Prämie erfolgt in der Regel 2 – 3 Wochen nach Bestätigung der erfolgreichen Empfehlung durch den Werbetreibenden gegenüber Tellja.

15. Laufzeit und Beendigung des Vertrags
15.1 Der Vertrag tritt mit Absenden der ersten Empfehlung durch den Empfehler in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von jeder Partei ordentlich mit einer Frist von 3 Werktagen gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen können schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) per E-Mail erklärt werden. Kündigungen des Empfehlers per E-Mail sind an folgende E-Mail-Adresse von Tellja zu richten: hannoversche@tellja.de. Kündigungen von Tellja werden an die vom Empfehler in der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse gerichtet. Hat der Empfehler sich nicht registriert, kann Tellja für die Kündigung auch die E-Mail-Adresse nutzen, die der Empfehler als Absender von Empfehlungen genutzt hat.
15.2 Tellja deaktiviert und löscht den besonderen Portalbereich des Empfehlers und sperrt den Zugang des Empfehlers zum Tellja-System nach vollständiger Abwicklung des Vertrags, soweit der Empfehler nicht eine frühere Deaktivierung und Löschung bzw. Sperrung seiner Daten verlangt.

16. Datenschutz, Abgabe von Empfehlungen über Facebook
16.1 Es gelten die Datenschutzhinweise von Tellja, die unter folgendem Link abrufbar sind: Datenschutzerklärung der Tellja GmbH.
16.2 Wenn Empfehlungen über Facebook abgegeben werden, nutzt der Empfehler jeweils seine eigenen Accounts für diese Produkte. Verantwortlich sind daher die jeweiligen Anbieter. Tellja hat keinen Einfluss auf die Übermittlung und Nutzung der Daten durch Facebook. Tellja informiert hier vorsorglich wie folgt.
16.2.1 Soweit der Empfehler Empfehlungen unter Nutzung von Facebook abgibt, gilt darüber hinaus: Das soziale Netzwerk Facebook, www.facebook.com, wird von Facebook Inc., Menlo Park, 1601 Willow Road, California, USA und https://de-de.facebook.com, von Facebook Ireland Limited, Hanover Reach, 5 - 7 Hanover Quay, Dublin 2, Irland betrieben. Aufgrund der Nutzung des Tellja-Systems über Facebook werden mittels von Facebook zur Verfügung gestellter Dialoge Verbindungen zu Servern von Facebook hergestellt und Informationen vom Rechner des Nutzers an Facebook übertragen. Welche Dialoge von Facebook genutzt werden, kann der Website https://developers.facebook.com/docs/sharing/web/ entnommen werden. Ist der Nutzer zugleich bei Facebook eingeloggt, kann Facebook diese Informationen seinem Facebook-Benutzerkonto zuordnen. Dasselbe gilt hinsichtlich der durch die Nutzung von Facebook Dialogen entstehenden Informationen. Facebook erhebt, verarbeitet, nutzt und übermittelt die Informationen gemäß der Facebook-Datenschutzrichtlinien, die auf der Website von Facebook abrufbar sind und die weitere Informationen dazu enthalten, welche Möglichkeiten der Nutzer zum Schutz seiner Privatsphäre hat. Dies kann eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA oder ein anderes Drittland beinhalten, in dem kein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt ist.

17. Haftung von Tellja
17.1 Tellja haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Tellja, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie für von Tellja, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte Schäden, die durch die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit entstehen. Tellja haftet außerdem bei Übernahme von Garantien nach den gesetzlichen Bestimmungen. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, bleiben unberührt.
17.2 Für schuldhafte, jedoch weder vorsätzliche noch grob fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten durch Tellja, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haftet Tellja, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch für Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder aus unerlaubter Handlung, dem Grunde nach. Die Haftung ist jedoch der Höhe nach auf den aus der Pflichtverletzung resultierenden typischen und vorhersehbaren Schaden bzw. die typischen und vorhersehbaren Aufwendungen beschränkt. Sonstige Rechte des Empfehlers bleiben unberührt.
17.3 Im Übrigen ist die Haftung von Tellja ausgeschlossen.
17.4 Die Haftungsbeschränkungen nach diesem Vertrag gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Tellja.
17.6 Facebook ist kein Erfüllungsgehilfe von Tellja. Tellja haftet nicht für Maßnahmen und Entscheidungen von Facebook.

18. Schlussbestimmungen
18.1 Der Empfehler ist nicht berechtigt, mit Tellja geschlossene Verträge insgesamt oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst ohne Zustimmung von Tellja ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
18.2 Änderungen dieser Vertragsbedingungen kann Tellja jederzeit mit Wirkung für die Zukunft vornehmen. Tellja wird dem Empfehler die Änderungen vier Wochen vor deren Inkrafttreten ankündigen. Stimmt der Empfehler den Änderungen nicht zu, kann er diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum genannten Datum des Inkrafttretens der Änderungen schriftlich oder in Textform per E-Mail an hannoversche@tellja.de kündigen.
18.3 Sollten eine oder sollten mehrere Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine unbeabsichtigte Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch im Zweifel die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht berührt.
18.4 Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.