Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Tellja-Systems (Stand 03/2024)

1. Vertragsgegenstand

Die Tellja GmbH, Solmsstr. 12, 60486 Frankfurt am Main (nachfolgend: „Tellja“) betreibt im Internet ein digitales System (nachfolgend: „Tellja-System“), über das Tellja die Abgabe von Empfehlungen für Produkte und Leistungen von Werbetreibenden ermöglicht und abwickelt. Tellja setzt das Tellja-System auf Websites von Werbetreibenden ein, deren Partner Tellja ist.

Mittels des Tellja-Systems sollen Neukunden für die Werbetreibenden gewonnen werden, die aufgrund von individuellen Empfehlungen eines Empfehlers Produkte oder Leistungen des Werbetreibenden erwerben. Kommt aufgrund einer erfolgreichen Empfehlung ein Neukundenvertrag über den Erwerb eines Produkts oder einer Leistung des Werbetreibenden wie nachfolgend beschrieben zustande, leistet Tellja dem Empfehler die für die erfolgreiche Empfehlung zuvor festgelegte Empfehler-Prämie.

Die Tellja Empfehler AGB (auch Vertragsbedingungen genannt) regeln die Nutzung des Tellja-Systems durch Empfehler für SWM Versorgungs GmbH (M-Ladelösung) (nachfolgend: „Werbetreibender“).

Das Tellja-System ist für eine Online-Nutzung ausgelegt, d.h. der Empfehlungsprozess und der Abschluss des aus einer Empfehlung resultierenden Neukundenvertrags erfolgen online. Tellja behält sich vor, nach eigenem Ermessen auch eine Offline-Empfehlungsoption bereitzustellen. Eine Offline-Empfehlungsoption ermöglicht (i) dem Empfehler die Abgabe von Empfehlungen ohne Generierung eines Empfehlungslinks und/oder (ii) den Abschluss des Neukundenvertrags durch den Empfehlungsempfänger ohne Nutzung des Empfehlungslinks.

Die Nutzung des Tellja-Systems ist für den Empfehler kostenlos, er trägt lediglich die für die Herstellung der Internet-Verbindung anfallenden Gebühren seines Internet Zugangs- oder Service Providers.

2. Voraussetzung für die Teilnahme am Tellja-System

Empfehler kann nur eine natürliche Person sein, die volljährig ist, ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat und die zu privaten Zwecken handelt. Eine Nutzung des Tellja-Systems zu gewerblichen oder geschäftlichen Zwecken ist nicht gestattet. Gewerbliche oder geschäftliche Zwecke liegen vor, wenn Empfehlungen in größeren Mengen planmäßig zum Zwecke der regelmäßigen Gewinnerzielung abgegeben werden. Weitere Voraussetzungen: Der Empfehler ist weder Mitarbeiter des Werbetreibenden noch Mitarbeiter der Unternehmensgruppe des Werbetreibenden.

3. Vertragsparteien, Vertragsschluss, Geltung der Vertragsbedingungen

3.1 Vertragspartner

Vertragspartner des Empfehlers ist ausschließlich Tellja, nicht der Werbetreibende. Der Empfehler erklärt, dass er die Voraussetzungen für die Teilnahme am Tellja-System gemäß der vorstehenden Ziffer 2 dieser Vertragsbedingungen erfüllt.

3.2 Vertragsschluss

Ein Vertrag über die Nutzung des Tellja-Systems zwischen dem Empfehler und Tellja kommt dadurch zustande, dass der Empfehler in dem auf der Website (oder ggf. in einer App) des Werbetreibenden enthaltenen Widget (Aktionsfenster oder PopUp) der Tellja einen Empfehlungslink anfordert und Tellja diesen Empfehlungslink im Tellja Widget anzeigt.

3.3 Offline-Empfehlungsoption

Soweit Tellja eine Möglichkeit anbietet, auch für Empfehlungen eine Prämie zu erhalten, die nicht mittels eines von Tellja angezeigten Empfehlungslinks abgegeben werden (Offline-Empfehlungsoption, Variante (i)), gilt Folgendes: Hat der Empfehler ohne Nutzung eines Empfehlungslinks eine Empfehlung abgegeben, für die er ggf. eine Prämie erhalten möchte, kann er mit Tellja einen Vertrag über die Nutzung des Tellja-Systems schließen, indem er sich als Empfehler im Empfehlerportal von Tellja registriert und die Vertragsbedingungen akzeptiert. Für die Offline-Empfehlungsoption gelten die in diesen Vertragsbedingungen beschriebenen Besonderheiten.

3.4 Bestandteil des Vertrags

Die vorliegenden Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags zwischen Tellja und dem Empfehler.

4. Registrierung des Empfehlers im Empfehlerportal der Tellja

4.1 Zugangsinformationen

Nach Anzeige des ersten Empfehlungslinks erhält der Empfehler von Tellja eine E-Mail mit Zugangsinformationen zum Bereich „Registrierte Mitglieder“ des Tellja Empfehlerportals im Internet. Der Empfehler kann über das Empfehlerportal seine persönlichen Daten überprüfen, ändern und löschen, von Tellja bereitgestellte Statistiken einsehen, Empfehlungen verwalten und neue Empfehlungslinks abrufen. Der Empfehler muss sich im Empfehlerportal mit den dort vorgesehenen Pflichtangaben (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, inländische Lieferanschrift für Sachprämien, inländische Bankverbindung für Geldprämien) registrieren, damit Tellja im Falle einer erfolgreichen Empfehlung die Prämien (siehe Ziffer 13 unten) leisten kann.

4.2 Registrierung bei Offline-Empfehlungsoption

Hat ein Empfehler eine verfügbare Offline-Empfehlungsoption genutzt und ist noch nicht als Empfehler im Empfehlerportal registriert, übersendet Tellja ihm eine E-Mail mit den Zugangsinformationen, damit der Empfehler den Vertrag mit Tellja schließen und das Empfehlerportal wie oben beschrieben nutzen kann.

4.3 Nutzungsberechtigung

Jeder Empfehler darf sich nur einmal im Empfehlerportal registrieren. Die Nutzungsberechtigung ist personengebunden und nicht übertragbar.

5. Abgabe von Empfehlungen

5.1 Empfehlungslink anfordern

Der Empfehler kann über das Tellja Widget oder nach seiner Registrierung auch im Empfehlerportal einen Empfehlungslink bei Tellja anfordern. Der Empfehlungslink wird vom Tellja-System generiert und dem Empfehler unmittelbar im Tellja Widget bzw. Empfehlerportal angezeigt. Der Empfehler kann den Empfehlungslink dazu nutzen, einer ihm persönlich bekannten volljährigen Person eine Empfehlung zum Erwerb von zur Empfehlung freigegebenen konkreten Produkten oder Leistungen des Werbetreibenden zu geben. Zu diesem Zweck gibt der Empfehler den Empfehlungslink an den Empfehlungsempfänger weiter. Der Empfehlungsempfänger kann über den Empfehlungslink die Empfehlung browserbasiert abrufen. Sofern auf der Website des Werbetreibenden nicht anders angegeben, haben Empfehlungen eine Gültigkeit von 365 Kalendertagen nach Anzeige des Empfehlungslinks durch Tellja. Bestellt der Empfehlungsempfänger nicht innerhalb dieses Zeitraums das prämienberechtigte Produkt oder die prämienberechtigte Leistung beim Werbetreibenden, verfällt die Empfehlung.

5.2 Empfänger der Empfehlung

Empfänger der Empfehlung muss stets eine andere natürliche volljährige Person sein. Eigenempfehlungen sind nicht zulässig.

5.3 Zustimmung des Adressaten

Der Empfehler ist verpflichtet, vor Versendung einer Empfehlung durch Weitergabe des Empfehlungslinks sicherzustellen, dass der Adressat der Empfehlung mit deren Empfang auf elektronischem Weg (z. B. per E-Mail oder Message über den jeweiligen Social Media Dienst) einverstanden ist. Erforderlich ist eine ausdrückliche vorherige Einwilligung des Adressaten in die Übermittlung der Empfehlung auf dem vom Empfehler gewählten Kommunikationsweg. Das Vorliegen der vorherigen Einwilligung muss der Empfehler Tellja auf Verlangen nachweisen können. Die Versendung unerwünschter Werbung, insbesondere mittels elektronischer Kommunikation („SPAM“), ist dem Empfehler im Rahmen des vorliegenden Vertrags untersagt.

5.4 Informationen an den Empfänger

Der Empfehler ist verpflichtet, vor Abgabe einer Empfehlung dem Empfänger die Informationen zu erteilen, die erforderlich sind, damit der Empfänger weiß, dass er eine Empfehlung für den Erwerb eines vergütungspflichtigen Produkts oder einer vergütungspflichtigen Leistung erhält und den Empfehler als Empfehlungsgeber eindeutig identifizieren kann.

5.5 Inhalte der Empfehlung

Die unter dem Empfehlungslink abrufbare Empfehlung enthält folgende Inhalte: (1) Informationen zum empfohlenen Produkt bzw. zur empfohlenen Leistung, einschließlich eines Links auf die Website des Werbetreibenden und (2) Hinweise an den Empfehlungsempfänger hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise zur Bestellung des Produkts oder der Leistung sowie zur Nutzung seiner Daten.

5.6 Sorgfaltspflicht

Der Empfehler wird darauf hingewiesen, dass er Angaben im Widget (insbesondere seine Absenderdaten) sorgfältig eingeben muss. Fehlerhafte Eingaben können dazu führen, dass eine Empfehlung dem Empfehler nicht zuzuordnen ist. Fehlerhaftes Ausfüllen der Datenfelder geht zu Lasten des Empfehlers.

5.7 Prämienberechtigung

Hat der Empfehler im Falle einer verfügbaren Offline-Empfehlungsoption bereits ohne Verwendung eines Empfehlungslinks eine Empfehlung abgegeben und schließt nachträglich den Vertrag mit Tellja, kann er für diese Empfehlung dennoch eine Prämie erhalten, wenn die vertraglichen Anforderungen erfüllt sind. Die bereits abgegebene Empfehlung muss die oben in den Ziffern 5.2 bis 5.4 festgelegten Anforderungen erfüllen.

6. Prämienberechtigte Produkte und Leistungen, Prämienempfänger, Bonusprogramm für Mehrfachempfehler, Gratisverlosungen

6.1 Prämieninformation

Die Produkte und Leistungen, für die im Falle erfolgreicher Empfehlungen Prämien erhältlich sind, sowie die Art und Höhe der Prämie sind auf der Website des Werbetreibenden und im Empfehlerportal ausgewiesen. Abweichend von vorstehendem Satz ist bei Nutzung einer Offline-Empfehlungsoption die im Falle einer erfolgreichen Empfehlung erhältliche Prämie nur im Empfehlerportal ausgewiesen. Die Prämie kann eine Geldprämie, eine Sachprämie oder ein Gutschein sein. Stehen mehrere Prämien zur Auswahl, kann der Empfehler die Auswahl treffen. Ein späterer Wechsel der ausgewählten Prämie ist nicht möglich. Eine Auszahlung des Geldwerts von Sachprämien oder Gutscheinen ist ausgeschlossen.

6.2 Berechtigung zur Prämie

Berechtigter Empfänger einer Prämie ist stets der Empfehler, der eine erfolgreiche Empfehlung (wie in Ziffer 13 dieser Vertragsbedingungen beschrieben) abgegeben hat. Die Prämie kann jedoch auf Weisung des Empfehlers auch an den Neukunden oder einen sonstigen Dritten (z. B. Spendenempfänger) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geleistet oder im Falle von Geldprämien zwischen dem Empfehler und dem Neukunden oder einem Dritten geteilt werden, sofern eine entsprechende Option für das empfohlene Produkt oder die empfohlene Leistung des Werbetreibenden im Tellja Widget, Empfehlerportal bzw. der Website des Werbetreibenden vorgesehen ist. Der Neukunde oder sonstige Dritte erwirbt jedoch keine direkten Ansprüche gegen Tellja.

Eine Ausschüttung von Prämien an Neukunden oder sonstige Dritte (Ausnahme: von Tellja vorgegebene Spendenempfänger) ist nur möglich, wenn der Empfänger sich zuvor unter Angabe der für die Ausschüttung erforderlichen Daten (Name, sowie ggf. E-Mail-Adresse, Postanschrift, Kontoverbindung) im Empfehlerportal registriert hat.

Hat der Empfehler die Option „Prämie spenden“ gewählt, überweist Tellja die Prämie an den ausgewählten Spendenempfänger unter Angabe des Überweisungszwecks „Spende im Namen und Auftrag von [Vor- und Zuname des Empfehlers]“. Der Empfehler hat keinen Anspruch auf Ausstellung einer Spendenquittung.

6.3 Bonusprogramm

Soweit im Widget des Tellja-Systems, im Empfehlerportal oder auf der Website des Werbetreibenden ausgewiesen, gewährt Tellja anstelle der regulären Geldprämien erhöhte Prämien für die am Bonusprogramm teilnehmenden Produkte und Leistungen („Bonusprämien“), wenn der Empfehler in einem von Tellja definierten Zeitraum („Bonuszeitraum“), eine bestimmte Anzahl erfolgreicher Empfehlungen (siehe Ziffern 13.2, 13.3 dieser Vertragsbedingungen) erreicht oder überschreitet. Bonusprämien werden frühestens ab der zweiten erfolgreichen Empfehlung im Bonuszeitraum gewährt, sie können nach der Anzahl der erreichten erfolgreichen Empfehlungen gestaffelt sein. Die am Bonusprogramm teilnehmenden Produkte und Leistungen, die zur Erzielung von Bonusprämien erforderliche Anzahl erfolgreicher Empfehlungen, die Dauer des Bonuszeitraums und die Höhe der jeweiligen Bonusprämien sind dem Widget von Tellja, dem Empfehlerportal oder der Website des Werbetreibenden zu entnehmen. Maßgeblich für den Beginn des Bonuszeitraums ist das Datum, an dem der Empfehler den ersten Empfehlungslink abgerufen hat, unabhängig davon, ob daraus eine erfolgreiche Empfehlung resultiert oder nicht. Der Bonuszeitraum endet mit dem Ablauf der festgelegten Dauer. Mit Abruf des nächsten Empfehlungslinks beginnt ein neuer Bonuszeitraum, sofern das Bonusprogramm zu diesem Zeitpunkt noch gültig ist. Die Reihenfolge, in der erfolgreiche Empfehlungen im Rahmen des Bonusprogramms berücksichtigt werden, hängt vom Datum der Freigabe der jeweiligen erfolgreichen Empfehlung durch den Werbetreibenden ab, wobei die Freigabe auch außerhalb des Bonuszeitraums liegen kann. Das Datum, an dem der Empfehlungslink abgerufen oder die Empfehlung abgegeben wurde, ist nicht maßgeblich. Die Durchführung eines Bonusprogramms steht im Ermessen von Tellja und Tellja kann ein laufendes Bonusprogramm jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern oder einstellen, wobei noch laufende Bonuszeiträume von der Änderung oder Beendigung nicht berührt werden.

Soweit eine Offline-Empfehlungsoption zur Verfügung steht, nehmen auch erfolgreiche Empfehlungen, die offline abgegeben wurden, an dem Bonusprogramm teil. Wurde der Bonuszeitraum nicht bereits gemäß dem vorstehenden Absatz in Gang gesetzt, so beginnt er bei Nutzung der Offline-Empfehlungsoption mit dem Datum der ersten Bestellung eines Neukunden.

6.4 Gratisverlosungen

Tellja kann nach eigenem Ermessen in von Tellja vorher festgelegten Zeiträumen unter im Empfehlerportal registrierten Empfehlern Gewinne in Form von Sachpreisen oder Gutscheinen verlosen. Durch die Teilnahme an der Gratisverlosung entstehen dem Empfehler keine Kosten. Etwaige Prämienansprüche des Empfehlers werden hierdurch nicht berührt. Sofern Tellja Gratisverlosungen durchführt, sind Einzelheiten hinsichtlich der Teilnahmeberechtigung und der Teilnahmemodalitäten sowie der Verlosungszeitraum auf der Website des Werbetreibenden, im Widget/Popup oder im Empfehlerportal aufgeführt. Sofern dort nicht anders angegeben, werden Gewinner von Tellja per E-Mail benachrichtigt und Gewinne werden innerhalb von zwei Wochen nach Ermittlung der Gewinner an die vom jeweiligen Gewinner per E-Mail gegenüber Tellja mitgeteilte Adresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland versandt. Eine Barauszahlung von Gewinnen ist ausgeschlossen. Gewinner, die nicht bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf des Verlosungszeitraums und Aufforderung seitens Tellja per E-Mail ihre Adresse für die Übersendung des Gewinns angeben bzw. bestätigen, werden disqualifiziert und Tellja wird einen neuen Gewinner auslosen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Empfehler, die an der Gratisverlosung nicht teilnehmen wollen, können der Einbeziehung in die Gratisverlosung per E-Mail an swm@tellja.de widersprechen.

7. Leistungen und Verantwortungsbereich von Tellja

7.1 Bereitstellung des Systems

Tellja stellt das Tellja-System auf einem an das öffentliche Datennetz World Wide Web angebundenen Internet-Server zur Nutzung im Online-Zugriff bereit. Übergabepunkt für die Leistungen von Tellja ist die Schnittstelle zwischen dem Internet-Server von Tellja und dem World Wide Web. Für das ordnungsgemäße Funktionieren der Einrichtungen des Empfehlers oder des World Wide Web und der von Dritten betriebenen Dienste, insbesondere Social Media Dienste, ist Tellja nicht verantwortlich.

7.2 Sicherheitsvorkehrungen

Tellja trifft die erforderlichen und nach dem anerkannten Stand der Technik üblichen technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen zum Schutz des Tellja-Systems gegen unbefugten Zugang, Viren und sonstige Schadsoftware (Malware).

7.3 Verantwortung für Social Media Dienste

Soweit Tellja die Nutzung des Tellja-Systems im Rahmen des sozialen Netzwerks Facebook und/oder mittels WhatsApp, LinkedIn, Xing oder X (vormals Twitter) (nachfolgend insgesamt: „Social Media Dienste“) ermöglicht, ist Tellja für Inhalte und Verfügbarkeit der Features und Funktionalitäten, die von Anbietern der Social Media Dienste bereitgestellt oder über Social Media Dienste ausgeführt werden oder mit dem Tellja-System interagieren (z. B. Dialoge von Facebook), nicht verantwortlich. Tellja ist auch nicht für sonstige Maßnahmen der Anbieter von Social Media Diensten verantwortlich, die sich auf das Tellja-System und die Leistungen von Tellja auswirken, z. B. Beschränkungen in den Nutzungsbedingungen, Sperren seitens der Anbieter von Social Media Diensten. Auf Features, Funktionalitäten, Maßnahmen und Verfügbarkeit der Social Media Dienste hat Tellja keinen Einfluss. Änderungen der Features oder Funktionalitäten oder andere Maßnahmen der Anbieter von Social Media Diensten können daher die Leistungen von Tellja beeinflussen, beschränken oder ausschließen. Ansprüche gegen Tellja bestehen in diesen Fällen nicht. Ziffer 7.3 gilt nicht, soweit sich eine zwingende Verantwortlichkeit von Tellja für Maßnahmen Dritter aufgrund von datenschutzrechtlichen Vorschriften ergibt.

7.4 Verwaltung der Empfehlungslinks

Tellja verwaltet und protokolliert die von Tellja für den Empfehler generierten Empfehlungslinks anhand des jedem Empfehlungslink zugeteilten einmaligen Empfehlungscodes im Tellja-System („Tellja ID“). Tellja stellt im Empfehlerportal in einem für den registrierten Empfehler durch Passwort und User ID des Empfehlers geschützten Bereich die Tracking-Daten, d.h. den Status der Empfehlung zur Einsicht durch den Empfehler zur Verfügung.

7.5 Customer Support

Tellja leistet während Telljas allgemeiner Geschäftszeiten (Mo – Fr, 9.00 – 18.00 Uhr, mit Ausnahme in Hessen geltender Feiertage, Heiligabend und Silvester) Customer-Support durch Beantwortung von Anfragen von Empfehlern zur Nutzung des Tellja-Systems per Telefon und E-Mail.

7.6 Änderungen des Systems

Tellja behält sich Änderungen des Tellja-Systems für die Zukunft vor. Dies gilt insbesondere, soweit die Änderung darauf beruht, dass Tellja verpflichtet ist, rechtliche Vorgaben umzusetzen oder die Leistungsänderung nur zu unwesentlichen Beeinträchtigungen für den Empfehler führt. Zu einer Änderung des Tellja-Systems ist Tellja auch berechtigt, wenn Tellja das Tellja-System an geänderte Vorgaben oder Bedingungen der Anbieter von Social Media Diensten anpassen will.

7.7 Einsatz Dritter

Tellja ist berechtigt, für die Erbringung ihrer Leistungen Dritte innerhalb der EU als Erfüllungsgehilfen einzusetzen, insbesondere technische Dienstleister und Logistikdienstleister.

8. Rechte am Tellja-System und den von Tellja oder Dritten eingestellten Inhalten, Nutzungsgestattung, Geheimhaltungspflicht des Empfehlers

8.1

Das Tellja-System und alle von Tellja zur Verfügung gestellten Inhalte sind unabhängig von der Art ihrer Zurverfügungstellung geschützt, insbesondere urheberrechtlich. Alle Rechte am Tellja-System und den von Tellja oder Dritten zur Verfügung gestellten Inhalten verbleiben bei Tellja bzw. den Dritten und ihren jeweiligen Lizenzgebern. Tellja gestattet dem Empfehler, das Tellja-System und die zur Verfügung gestellten Verwaltungsfunktionen und Inhalte im Rahmen des Vertragszwecks bestimmungsgemäß zu nutzen. Das Nutzungsrecht endet mit Beendigung des Vertrags. Weitergehende Rechte werden dem Empfehler nicht eingeräumt. Der Empfehler ist insbesondere nicht berechtigt, das Tellja-System oder Teile davon sowie die Inhalte zu vervielfältigen, zu verbreiten oder Dritten zugänglich zu machen, soweit dies nicht der bestimmungsgemäßen Nutzung des Tellja-Systems entspricht.

8.2

Der Empfehler ist verpflichtet, die ihm von Tellja zugänglich gemachten Informationen, einschließlich der ihm zugänglich gemachten Teile des Tellja-Systems (nachfolgend zusammen als „Informationen“ bezeichnet) geheim zu halten, nur zur Vertragsdurchführung zu nutzen und sie Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Geheimhaltungsverpflichtung umfasst insbesondere auch Informationen zu Werbetreibenden und vom Empfehler geworbenen Neukunden, die Tellja dem Empfehler ggf. zugänglich macht, einschließlich des Umstands, dass der Neukunde einen Vertrag mit dem Werbetreibenden geschlossen hat und was Gegenstand dieses Vertrags ist. Die Geheimhaltungspflicht besteht über das Ende des Vertrags hinaus fort, solange die Informationen geheim sind. Die Geheimhaltungspflicht gilt in folgenden Fällen nicht:

  • (i) Tellja hat die Offenlegung ausdrücklich erlaubt oder
  • (ii) der Empfehler hat die Informationen von einem nicht zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten erhalten oder
  • (iii) die Informationen sind vor Offenlegung durch den Empfehler bereits offenkundig.

Tellja weist in diesem Zusammenhang Empfehler von Produkten und Leistungen der privaten Personenversicherung (z. B. eine private Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherung) ausdrücklich auf § 203 Abs. 4 Satz 1 StGB (Strafgesetzbuch) hin. Danach kann das unbefugte Offenbaren des Abschlusses oder Inhalts einer privaten Personenversicherung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.

9. Allgemeine Pflichten des Empfehlers

9.1

Der Empfehler darf das Tellja-System und die weiteren Leistungen von Tellja nur vertragsgemäß im Rahmen des Vertragszwecks nutzen.

9.2

Er hat alle im Widget und im Empfehlerportal von Tellja geforderten und als zwingend gekennzeichneten, zur Vertragsdurchführung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Eine anonyme Nutzung des Tellja-Systems oder die Verwendung von Pseudonymen ist nicht gestattet. Änderungen seiner Personalien oder anderer zwingender Angaben, die für die Durchführung dieses Vertrags erforderlich sind, hat der Empfehler unaufgefordert und unverzüglich im Empfehlerportal zu ändern oder Tellja per E-Mail an swm@tellja.de mitzuteilen.

9.3

Von Tellja zugeteilte Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln, nur für die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen von Tellja zu verwenden und gegen Kenntnisnahme und Nutzung durch Unbefugte angemessen zu schützen. Eine Weitergabe oder ein Zugänglichmachen der Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet. Mit der Registrierung im Empfehlerportal legt der Empfehler ein selbst gewähltes sicheres Passwort fest, um den Zugang zu seinem Portalbereich zu schützen. Der Empfehler wird das Passwort angemessen gegen unbefugte Nutzung schützen. Das Passwort soll aus mindestens acht (8) Zeichen bestehen und mindestens einen Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Zahl- und Sonderzeichen enthalten. Stellt der Empfehler fest oder hat er Anhaltspunkte dafür, dass Passwörter Unbefugten zugänglich geworden sind, wird er unverzüglich Tellja informieren und sein Passwort ändern.

9.4

Der Empfehler ist für die unbefugte Nutzung des Tellja-Systems mittels seines Passworts verantwortlich, es sei denn, er weist nach, dass er dieses vertragsgemäß gegen unbefugte Nutzung gesichert hat.

9.5

Der Empfehler darf von Tellja eingerichtete Sicherheitsmaßnahmen nicht umgehen oder ausschalten, Inhalte von Tellja nicht verändern oder das Tellja-System mit anderen Inhalten, Websites oder Diensten verbinden, soweit dies nicht ausdrücklich im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung des Tellja-Systems gestattet ist. Stellt der Empfehler Störungen des Tellja-Systems fest, wird er Tellja per E-Mail unverzüglich informieren.

9.6

Der Empfehler hat dafür zu sorgen, dass seine technische Infrastruktur angemessen gegen unbefugte Nutzung, Virenbefall und Schadsoftware gesichert ist und von ihr keine Gefahren für die technischen Einrichtungen von Tellja ausgehen.

9.7

Tellja weist darauf hin, dass die Nutzung des Tellja-Systems über Social Media Dienste auch den jeweils gültigen Nutzungs-, Geschäfts- und sonstigen Bedingungen und Richtlinien des jeweiligen Anbieters des Social Media Diensts unterliegt, auf deren Inhalt Tellja keinen Einfluss hat.

10. Unzulässige Nutzungen des Tellja-Systems, Missbrauchsverbot

10.1

Der Empfehler darf das Tellja-System nicht in einer Weise nutzen, die gegen geltendes Recht oder gegen vertragliche Vereinbarungen mit Tellja verstößt.

10.2

Unzulässig ist insbesondere:

  • das Tellja-System für eigene Werbung und kommerzielle Angebote oder für rechts- oder sittenwidrige Inhalte zu nutzen,
  • Änderungen an Inhalten von Tellja oder Dritter, einschließlich der Informationen des Werbetreibenden zu den empfohlenen Produkten oder Leistungen, Urheberrechtsvermerken oder Verfasserhinweisen vorzunehmen,
  • eigene Links zu Seiten oder Inhalten außerhalb des Tellja-Systems in das Tellja-System einzustellen,
  • Handlungen vorzunehmen, die einer normalen privaten Nutzung des Tellja-Systems zuwiderlaufen,
  • Eigenempfehlungen (z. B. an eine andere E-Mail-Adresse des Empfehlers) abzugeben,
  • den Abschluss von Neukundenverträgen oder erfolgreiche Empfehlungen vorzutäuschen, z. B. durch Verwendung falscher Daten, unberechtigte Verwendung fremder Daten oder technische Manipulation des Tellja-Systems,
  • Neukundenverträge unter Anwendung rechtswidriger oder vertragswidriger Methoden zu vermitteln, beispielsweise durch Täuschung, Irreführung, Zwang oder Drohung gegenüber Empfehlungsempfängern, einschließlich der Verschleierung des Umstands, dass der Empfehler für erfolgreiche Empfehlungen eine Prämie erhält.

11. Folgen von Pflichtverletzungen des Empfehlers oder unzulässigen Nutzungen

11.1

Im Falle einer nach diesen Vertragsbedingungen unzulässigen Nutzung des Tellja-Systems durch den Empfehler ist Tellja berechtigt, den Empfehler von der weiteren Nutzung des Tellja-Systems auszuschließen und seinen Zugang dazu zu sperren. Der Empfehler wird über die Sperrung seines Nutzer-Accounts mittels E-Mail informiert. Er hat Gelegenheit zur Stellungnahme. Bereits generierte Empfehlungslinks wickelt Tellja im Übrigen vertragsgemäß ab, einschließlich der Ausschüttung vertragsgemäß erzielter und fälliger Prämien.

11.2

Weitergehende Rechte von Tellja, insbesondere Kündigungsrechte und Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.

12. Leistungsunterbrechungen

12.1

Tellja ist berechtigt, Leistungen zu unterbrechen, wenn:

  • dringende Arbeiten am Tellja-System vorzunehmen sind, die ohne eine Unterbrechung der Leistungen nicht durchgeführt werden können, und die Unterbrechung von unerheblicher Dauer ist;
  • Tellja verpflichtet ist, eine die Leistungserbringung unzulässig oder unmöglich machende Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts zu befolgen;
  • der begründete Verdacht besteht, dass von den Einrichtungen des Empfehlers oder der Nutzung des Tellja-Systems durch den Empfehler die Gefahr von Schäden für Tellja oder Dritte ausgeht oder droht. Hierzu gehört auch die Gefahr der Verbreitung von Viren oder der Überlastung des Netzes durch vertragswidrige Nutzung;
  • der Empfehler vertragliche Pflichten in erheblicher Weise verletzt;
  • im Falle der Bereitstellung einer Nutzungsmöglichkeit des Tellja-Systems über Social Media Dienste der jeweilige Anbieter die weitere Nutzung des Social Media Diensts für das Empfehlungsmarketing durch Tellja oder generell untersagt.

12.2

Tellja wird den Empfehler nach Möglichkeit im Voraus, sonst unverzüglich nachträglich über die voraussichtliche Dauer der Leistungsunterbrechung im Rahmen des Empfehlerportals benachrichtigen und Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

12.3

Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

13. Entstehen des Prämienanspruchs und Ausschüttung von Prämien

13.1

Der Empfehler erhält für eine erfolgreiche Empfehlung die im Widget des Tellja-Systems, auf der Website des Werbetreibenden oder im Empfehlerportal angezeigte Prämie. Die Prämie ist erfolgsabhängig. Weitere Beträge zahlt Tellja nicht.

13.2

Für Empfehlungen, die unter Nutzung einer von Tellja angebotenen Offline-Empfehlungsoption (Varianten (i) und (ii) wie in der Präambel beschrieben) abgegeben wurden, gilt abweichend von Ziffer 13.2:

Eine erfolgreiche Empfehlung ist eine Empfehlung, die der Empfehler für auf der Website des Werbetreibenden zur Empfehlung freigegebene bestimmte Produkte oder Leistungen abgegeben hat und die zum Abschluss eines vergütungspflichtigen Vertrags zwischen dem Werbetreibenden und dem Empfehlungsempfänger über das empfohlene Produkt bzw. die empfohlene Leistung („Neukundenvertrag“) führt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • (1) Der Empfehlungsempfänger ist eine nicht mit dem Empfehler identische volljährige natürliche Person, die Neukunde des Werbetreibenden ist, d. h., in den drei Monaten, die dem Abschluss des Neukundenvertrags vorausgehen, keine Vertragsbeziehung mit dem Werbetreibenden betreffend der empfohlenen Produkte oder Leistungen hatte.
  • (2) Die Antragsstellung erfolgt online während der Gültigkeitsdauer des Empfehlungslinks.
  • (3) Die Bestellung erfolgt offline (telefonisch, über einen Berater oder in einem Shop) über die auf der Website des Werbetreibenden angegebenen Kontaktnummern oder Adresse.
  • (4) Der Neukundenvertrag kommt online (per E-Mail) innerhalb von 365 Kalendertagen nach Anzeige des Empfehlungslinks zustande.
  • (5) Der Neukunde übt nicht binnen zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss ein gesetzliches oder vertragliches Widerrufs- oder Rückgaberecht aus, und
  • (6) die Ursächlichkeit der Empfehlung für den Abschluss des Neukundenvertrages ist aufgrund von Angaben des Empfehlungsempfängers gegenüber dem Werbetreibenden, die vor Abschluss des Neukundenvertrags erfolgen, nachvollziehbar. Der Empfehlungsempfänger hat dem Werbetreibenden zur Weitergabe an Tellja daher entweder den Namen und die E-Mail-Adresse des Empfehlers oder den von Tellja vergebenen Empfehlungscode mitzuteilen. Tellja wird darüber hinaus vom Werbetreibenden das vom Neukunden erworbene Produkt bzw. die erworbene Leistung und die vom Werbetreibenden für den Neukundenvertrag vergebene Order-ID abfragen.

13.3

Für Empfehlungen und Neukundenverträge, die nicht den in diesen Vertragsbedingungen festgelegten Anforderungen entsprechen, leistet Tellja keine Prämie.

13.4

Tellja informiert den Empfehler monatlich im Nachhinein durch Anzeige im Empfehlerportal über den von Tellja getrackten Status seiner Empfehlungen, insbesondere auch darüber, ob Empfehlungen erfolgreich waren oder nicht.

13.5

Prämien für erfolgreiche Empfehlungen leistet Tellja in dem Monat, der auf die Bestätigung der erfolgreichen Empfehlung durch den Werbetreibenden folgt. Die Bestätigung erfolgt in der Regel 4 – 6 Wochen nach Tracking der Bestellung des Neukunden durch den Werbetreibenden.

14. Laufzeit und Beendigung des Vertrags

14.1

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von jeder Partei ordentlich mit einer Frist von drei (3) Werktagen gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen können schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) per E-Mail erklärt werden. Kündigungen des Empfehlers per E-Mail sind an folgende E-Mail-Adresse von Tellja zu richten: swm@tellja.de. Kündigungen von Tellja werden an die vom Empfehler zuletzt im Empfehlerportal angegebene E-Mail-Adresse gerichtet. Hat der Empfehler sich nicht registriert, kann Tellja für die Kündigung auch die E-Mail-Adresse nutzen, die der Empfehler als Absender der Anforderung eines Empfehlungslinks genutzt hat.

14.2

Tellja deaktiviert und löscht den besonderen Portalbereich des Empfehlers und sperrt den Zugang des Empfehlers zum Tellja-System nach vollständiger Abwicklung des Vertrags. Verlangt der Empfehler eine frühere Deaktivierung und Löschung bzw. Sperrung seiner Daten, kommt Tellja diesem Verlangen nach. Tellja weist darauf hin, dass in diesem Fall eine Auszahlung von Prämien ggf. nicht mehr möglich ist.

15. Datenschutz, Abgabe von Empfehlungen über Social Media Dienste

15.1

Es gelten die Datenschutzhinweise von Tellja, die unter folgendem Link abrufbar sind: https://www.tellja.de/de/disclaimer.html. Gegebenenfalls sind Tellja und der Werbetreibende gemeinsam für Teile der Datenverarbeitung verantwortlich (Art. 26 DSGVO). Soweit dies der Fall ist, finden sich hierzu weitere Einzelheiten bei den zu den für das Freundschaftswerbungsprogramm des jeweiligen Werbetreibenden auf der Website von Tellja (www.tellja.eu/de/agb.html) abrufbaren Informationen.

15.2

Zur Abgabe von Empfehlungen über Social Media Dienste nutzt der Empfehler jeweils seine eigenen Accounts innerhalb der Social Media Dienste. Verantwortlich für die Durchführung von Aktionen innerhalb der Social Media Dienste sind die jeweiligen Anbieter. Tellja hat keinen Einfluss auf die Übermittlung und Nutzung der Daten durch die Social Media Dienste. Tellja informiert hier vorsorglich wie folgt.

15.2.1 Facebook

Soweit der Empfehler Empfehlungen unter Nutzung von Facebook abgibt, gilt: Das soziale Netzwerk Facebook, www.facebook.com und https://de-de.facebook.com, wird von Meta Platforms Ireland Limited, Merrion Road, Dublin 4, D04 X2K5, Irland betrieben. Aufgrund der Nutzung des Tellja-Systems über Facebook werden mittels von Facebook zur Verfügung gestellter Dialoge Verbindungen zu Servern von Facebook hergestellt und Informationen vom Rechner des Nutzers an Facebook übertragen. Welche Dialoge von Facebook genutzt werden, kann der Website https://developers.facebook.com/docs/sharing/web/ entnommen werden. Ist der Nutzer zugleich bei Facebook eingeloggt, kann Facebook diese Informationen seinem Facebook-Benutzerkonto zuordnen. Dasselbe gilt hinsichtlich der durch die Nutzung von Facebook Dialogen entstehenden Informationen. Facebook erhebt, verarbeitet, nutzt und übermittelt die Informationen gemäß der Facebook-Datenschutzrichtlinien, die auf der Website von Facebook abrufbar sind und die weitere Informationen dazu enthalten, welche Möglichkeiten der Nutzer zum Schutz seiner Privatsphäre hat. Die Datenverarbeitung durch Facebook kann eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA oder ein anderes Drittland beinhalten, in dem gegebenenfalls kein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt ist.

15.2.2 WhatsApp

Soweit der Empfehler Empfehlungen unter Nutzung von WhatsApp abgibt, gilt: WhatsApp, https://www.whatsapp.com, wird Nutzern innerhalb der EU von WhatsApp Ireland Limited, 4 Grand Canal Quay, Square, Dublin, D02 X525, Irland angeboten. WhatsApp erhebt, verarbeitet, nutzt und übermittelt die Informationen gemäß der Datenschutzrichtlinie (Privacy Policy) von WhatsApp, die auf der Website von WhatsApp abrufbar ist und die weitere Informationen dazu enthält, welche Möglichkeiten der Nutzer zum Schutz seiner Privatsphäre hat. Die Datenverarbeitung durch WhatsApp kann eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA oder ein anderes Drittland beinhalten, in dem gegebenenfalls kein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt ist.

15.2.3 LinkedIn

Soweit der Empfehler Empfehlungen unter Nutzung von LinkedIn abgibt, gilt: LinkedIn, http://www.linkedin.com, wird Nutzern innerhalb der EU von LinkedIn Irland Unlimited Company, Wilton Place, Dublin 2, Irland, angeboten. LinkedIn erhebt, verarbeitet, nutzt und übermittelt die Informationen gemäß der Datenschutzrichtlinie (Privacy Policy) von LinkedIn, die auf der Website von LinkedIn abrufbar ist und die weitere Informationen dazu enthält, welche Möglichkeiten der Nutzer zum Schutz seiner Privatsphäre hat. Die Datenverarbeitung durch LinkedIn kann eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA oder ein anderes Drittland beinhalten, in dem gegebenenfalls kein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt ist.

15.2.4 X (vormals Twitter)

Soweit der Empfehler Empfehlungen unter Nutzung von X abgibt, gilt darüber hinaus: Twitter, http://www.twitter.com, wird Nutzern innerhalb der EU von Twitter International Unlimited Company, One Cumberland Place, Fenian Street, Dublin 2, D02 AX07, Ireland, angeboten. Twitter erhebt, verarbeitet, nutzt und übermittelt die Informationen gemäß der Datenschutzrichtlinie (Privacy Policy) von X, die auf der Website von X abrufbar ist und die weitere Informationen dazu enthält, welche Möglichkeiten der Nutzer zum Schutz seiner Privatsphäre hat. Die Datenverarbeitung durch X kann eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA oder ein anderes Drittland beinhalten, in dem gegebenenfalls kein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt ist.

15.2.5 Xing

Soweit der Empfehler Empfehlungen unter Nutzung von Xing abgibt, gilt: Xing, http://www.xing.com, wird Nutzern innerhalb der EU von der New Work SE, Am Strandkai 1, 20457 Hamburg angeboten. Xing erhebt, verarbeitet, nutzt und übermittelt die Informationen gemäß der Datenschutzerklärung von Xing, die auf der Website von Xing abrufbar ist und die weitere Informationen dazu enthält, welche Möglichkeiten der Nutzer zum Schutz seiner Privatsphäre hat. Die Datenverarbeitung durch Xing kann eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA oder ein anderes Drittland beinhalten, in dem gegebenenfalls kein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt ist.

16. Haftung von Tellja

16.1

Tellja haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Tellja, ihren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen sowie für von Tellja, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte Schäden, die durch die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit entstehen. Tellja haftet außerdem bei Übernahme von Garantien nach den gesetzlichen Bestimmungen. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, bleiben unberührt.

16.2

Für schuldhafte, jedoch weder vorsätzliche noch grob fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten durch Tellja, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haftet Tellja, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch für Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder aus unerlaubter Handlung, dem Grunde nach. Die Haftung ist jedoch der Höhe nach auf den aus der Pflichtverletzung resultierenden typischen und vorhersehbaren Schaden bzw. die typischen und vorhersehbaren Aufwendungen beschränkt. Sonstige Rechte des Empfehlers bleiben unberührt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten von Tellja, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

16.3

Im Übrigen ist die Haftung von Tellja ausgeschlossen.

16.4

Abweichend von Ziffer 16.2 haftet Tellja im Rahmen von Gratisverlosungen nur gemäß Ziffer 16.1 und im Falle von Sach- oder Rechtsmängeln des Gewinns nur dann, wenn Tellja den Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat.

16.5

Die Haftungsbeschränkungen nach diesem Vertrag gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Tellja.

16.6

Die Anbieter der Social Media Dienste sind keine Erfüllungsgehilfen von Tellja. Tellja haftet daher nicht für Maßnahmen und Entscheidungen von Facebook, WhatsApp, LinkedIn, Xing und X.

17. Schlussbestimmungen

17.1

Der Empfehler ist nicht berechtigt, mit Tellja geschlossene Verträge insgesamt oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst ohne Zustimmung von Tellja ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

17.2

Änderungen dieser Vertragsbedingungen kann Tellja jederzeit mit Wirkung für die Zukunft vornehmen. Tellja wird dem Empfehler die Änderungen vier Wochen vor deren Inkrafttreten ankündigen. Stimmt der Empfehler den Änderungen nicht zu, kann er diesen Vertrag mit einer Frist von drei (3) Werktagen schriftlich oder in Textform per E-Mail an swm@tellja.de kündigen.

17.3

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine unbeabsichtigte Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch im Zweifel die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht berührt.

17.4

Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.




VersionVM_AGB_20191230_13