Informationen zur gemeinsamen Datenverarbeitung nach Art. 26 DSGVO

  1. 1 – Grund und Zweck der gemeinsamen Verantwortlichkeit bei der Datenverarbeitung

    Cosmos Lebensversicherungs-AG und Cosmos Versicherung AG, Halbergstraße 50-60, 66121 Saarbrücken (nachfolgend Werbetreibender) und Tellja GmbH, Solmsstraße 12, 60486 Frankfurt am Main („Tellja“) haben einen Vertrag geschlossen, nach dem Tellja für den Werbetreibenden ein Empfehlungsmarketingprogramm durchführt. Im Rahmen dieses Programms können volljährige Privatpersonen („Empfehler“) Freunden und Bekannten („Empfehlungsempfängern“) Produkte oder Leistungen vom Werbetreibenden empfehlen, indem sie ihnen einen von Tellja generierten Empfehlungslink zur Verfügung stellen. Folgt der Empfehlungsempfänger dem Empfehlungslink und erwirbt über den Online-Bestellprozess vom Werbetreibenden das empfohlene Produkt oder die empfohlene Leistung, kann der Empfehler von Tellja für die erfolgreiche Empfehlung eine Tippgeberprämie erhalten, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Um das Empfehlungsprogramm durchführen und die etwaigen Ansprüche der Empfehler gegenüber Tellja und von Tellja gegenüber Werbetreibenden prüfen zu können, ist in den nachfolgend beschriebenen Prozessabschnitten eine gemeinsame Datenverarbeitung notwendig. Außerdem soll eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung bestimmter Empfehlerdaten an den Werbetreibenden zu Zwecken der Marktforschung geschaffen werden.

  2. 2 – Prozessabschnitte, in den eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht

    1. Prozessabschnitt 1: Auf der Website von dem Werbetreibenden und in der Mobile App „meinCosmosDirekt“ ist ein Tellja Widget verbaut, über das Empfehler von Tellja einen Empfehlungslink abrufen können, um anschließend durch Versand dieses Empfehlungslinks einem Freund oder Bekannten eine Empfehlung für ein Produkt oder eine Leistung von dem Werbetreibenden auszusprechen. Über das Widget erhebt Tellja die unten aufgeführten Daten des Empfehlers.
    2. Prozessabschnitt 2: Folgt der Empfehlungsempfänger der über den Empfehlungslink abrufbaren Empfehlung durch Anklicken eines Buttons „Empfehlung folgen“, gelangt er über eine Redirect-URL auf die Werbetreibenden-Website und kann dort das empfohlene Produkt oder die empfohlene Leistung bestellen. Um eine spätere Zuordnung der Bestellung zu einer ausgesprochenen Empfehlung zu ermöglichen, erhebt der Werbetreibende u.a. die unten aufgeführten Daten des Empfehlungsempfängers und übermittelt diese an Tellja. Dies ermöglicht es Tellja, die Bestellung der zugehörigen Empfehlung zuzuordnen und dem Empfehler die für eine erfolgreiche Empfehlung vereinbarte Tippgeberprämie zu gewähren.

  3. 3 – Welche personenbezogenen Daten werden erhoben? Wie werden diese personenbezogenen Daten genutzt?

    1. Prozessabschnitt 1: Über das Widget erhebt Tellja folgende Daten des Empfehlers:
      • E-Mail-Adresse
      • Name und Vorname
      • Explizite Akzeptanz der Tellja AGB durch den Empfehler
      • Einwilligung des Empfehlers in die Übermittlung bestimmter Daten an den Werbetreibenden.
    2. Prozessabschnitt 2: Im Rahmen des Online-Bestellprozesses erhebt der Werbetreibende vom Empfehlungsempfänger u.a. folgende Daten:
      • die OrderID, die der Werbetreibende der Bestellung des Empfehlungsempfänger zugeordnet hat,
      • das vom Empfehlungsempfänger bestellte Produkt bzw. die vom Empfehlungsempfänger bestellte Leistung
      • den Zeitpunkt der Bestellung

      Der Werbetreibender übermittelt die oben aufgeführten Daten an Tellja zusammen mit der von Tellja in die Redirect-URL eingebundenen Tellja ID (dies ist ein eindeutiger Identifier für einen generierten Empfehlungslink). Über die Redirect-URL wird die Tellja ID an die Werbetreibenden-Website weitergegeben. Der Werbetreibende speichert die oben aufgeführten Daten (ggf. zusammen mit anderen Daten des Empfehlungsempfängers).

  4. 4 – Vereinbarungen zu den Verantwortlichkeiten von Tellja und dem Werbetreibenden im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit

    In der Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit haben Tellja und der Werbetreibende geregelt, welche Partei welche Pflichten nach den geltenden Datenschutzgesetzen erfüllt.

    Für die Erhebung der Daten im Prozessabschnitt 1 ist Tellja zuständig. Eine Übermittlung an den Werbetreibenden findet nicht statt.

    Für die Erhebung der Daten im Prozessabschnitt 2 und deren Übermittlung an Tellja ist der Werbetreibende zuständig. Tellja kann die übermittelten Daten nur der Empfehlung zuordnen.

    Jede Partei ist für die Einhaltung der für sie geltenden Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechtmäßigkeit der von ihr durchgeführten Datenverarbeitungen zuständig.

    Jede Partei ergreift die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Daten der betroffenen Personen zu schützen, einschließlich solcher Maßnahmen zur Wahrung der Rechte der betroffenen Personen, insbesondere nach den Art. 12 bis 22 DSGVO.

    Im Rahmen des Prozessabschnitts 1 stellt Tellja den Empfehlern die gemäß Art. 13 und 14 DSGVO erforderlichen Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache unentgeltlich zur Verfügung. Tellja ist dafür zuständig, den Empfehlern die Auskünfte nach Art. 15 DSGVO zu erteilen.

    Im Rahmen des Prozessabschnitts 2 stellt der Werbetreibende den Empfehlungsempfängern, die ein Produkt oder eine Leistung vom Werbetreibenden bestellen, die gemäß Art. 13 und 14 DSGVO erforderlichen Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache unentgeltlich zur Verfügung.

    Jede Partei unterstützt die andere Partei soweit erforderlich bei der Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber Betroffenen.

    Betroffene Personen können die ihnen aus Art. 15 bis 22 DSGVO zustehenden Rechte gegenüber jeder Partei geltend machen. Es wird darauf hingewiesen, dass Tellja nur die oben genannten Daten des Empfehlungsempfängers erhält und diese regelmäßig keiner bestimmten Person zuordnen kann, es sei denn, der Empfehlungsempfänger selbst erteilt Tellja weitere Informationen, die eine solche Zuordnung ermöglichen. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass der Werbetreibende keine Empfehlerdaten erhält, die eine Zuordnung eines Empfehlers zu einer Empfehlung ermöglichen. Empfehler sollten daher ihre Betroffenenrechte in erster Linie gegenüber Tellja geltend machen. Empfehlungsempfänger sollten ihre Betroffenenrechte in erster Linie gegenüber dem Werbetreibenden geltend machen. Näheres zu den Betroffenenrechten und wie Betroffene diese ausüben können, ist den jeweiligen Datenschutzinformationen von Tellja (https://www.tellja.eu/de/disclaimer.html) und dem Werbetreibenden https://www.cosmosdirekt.de/datenschutz/informationen-zum-datenschutz/ zu entnehmen.

    Jede Partei ist für die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Meldepflichten im Falle von Datenschutzverletzungen in ihrem Zuständigkeitsbereich an die zuständige Behörde und die Information von Betroffenen verantwortlich. Die Parteien unterstützen sich gegenseitig, soweit dies zur Erfüllung der Melde- und Informationspflichten nötig ist.