Tellja Empfehler AGB
für das von Tellja durchgeführte "Freunde werben Freunde"-Programm für Cosmos Lebensversicherungs-AG und Cosmos Versicherung AG
(Stand 07/2023)


1. Vertragsgegenstand
Die Tellja GmbH, Solmsstr.12, 60486 Frankfurt am Main (nachfolgend: „Tellja“) betreibt im Internet ein digitales Empfehlungssystem (nachfolgend: „Tellja-System“), über das Tellja das Versenden von Empfehlungen seitens der Empfehler für Produkte von Werbetreibenden, die Partner von Tellja sind, ermöglicht und abwickelt. Tellja setzt das Tellja-System auf Websites von Werbetreibenden ein, deren Partner Tellja ist. Mittels des Tellja-Systems sollen für die Werbetreibenden neue Verträge über Produkte der Werbetreibenden gewonnen werden, die aufgrund von individuellen, über das Tellja-System versandten Empfehlungen zustande kommen. Kommt aufgrund einer erfolgreichen Empfehlung ein Neuvertrag wie nachfolgend beschrieben zustande, leistet Tellja dem Empfehler die festgelegte Prämie für maximal 20 erfolgreiche Empfehlungen pro Kalenderjahr. Die Tellja Empfehler AGB (auch Vertragsbedingungen genannt) regeln die Nutzung des Tellja-Systems durch Empfehler für Produkte der CosmosDirekt-Unternehmen Cosmos Lebensversicherungs-AG und Cosmos Versicherung AG. Die Nutzung des Tellja-Systems ist für den Empfehler kostenlos, er trägt lediglich die für die Herstellung der Internet-Verbindung anfallenden Gebühren seines Internet Zugangs- oder Service Providers.

2. Vertragsparteien
Vertragspartner des Empfehlers ist ausschließlich Tellja, nicht der Werbetreibende. Der Empfehler erklärt, dass er die Voraussetzungen für die Teilnahme am Tellja-System gem. Ziffer 3 dieser Vertragsbedingungen erfüllt.

3. Voraussetzung für die Teilnahme am Tellja-System
Empfehler kann nur eine natürliche Person sein, die volljährig ist, ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat und die zu privaten Zwecken handelt. Eine Nutzung zu gewerblichen oder geschäftlichen Zwecken ist nicht gestattet. Gewerbliche oder geschäftliche Zwecke liegen vor, wenn Empfehlungen in größeren Mengen planmäßig zum Zwecke der regelmäßigen Gewinnerzielung abgegeben werden. Weitere Voraussetzung ist,
dass der Empfehler kein Mitarbeiter eines Unternehmens der Generali Deutschland Gruppe ist.
Mitarbeiter von Unternehmen der Generali Deutschland Gruppe sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

4. Vertragsschluss, Prämien, Bonusprogramm, Gratisverlosungen
4.1 Ein Vertrag über die Nutzung des Tellja-Systems zur Abgabe einer Empfehlung durch den Empfehler kommt dadurch zustande, dass der Empfehler über das auf der Website (oder ggf. in der App) des Werbetreibenden enthaltene Widget (Aktionsfenster oder PopUp) der Tellja einen Empfehlungslink anfordert und Tellja diesen Empfehlungslink im Tellja Widget anzeigt. Die vorliegenden Vertragsbedingungen sind Vertragsbestandteil.
4.2 Die Produkte, für die im Falle erfolgreicher Empfehlungen Prämien erhältlich sind, sowie die Art und Höhe der Prämie sind auf der Website des Werbetreibenden ausgewiesen. Die Prämie kann eine Geldprämie, eine Sachprämie oder ein Gutschein sein. Stehen mehrere Prämien zur Auswahl, kann der Empfehler die Auswahl treffen. Nach der Anforderung des Empfehlungslinks ist ein Wechsel der ausgewählten Prämie nicht mehr möglich. Eine Auszahlung des Geldwerts von Sachprämien oder Gutscheinen ist ausgeschlossen.
4.3 Berechtigter Empfänger ist stets der Empfehler, der eine erfolgreiche Empfehlung abgegeben hat (siehe Ziffer 13 unten). Die Prämie kann jedoch auf Weisung des Empfehlers auch an den Empfänger der Empfehlung (Geworbener), der den Neuvertrag abschließt, oder einen sonstigen Dritten (z. B. Spendenempfänger) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geleistet oder im Falle von Geldprämien zwischen dem Empfehler und dem Geowrbenen oder einem Dritten geteilt werden, sofern eine entsprechende Option für die empfohlenen Produkte des Werbetreibenden im Widget vorgesehen ist. Der Geworbene oder sonstige Dritte erwirbt jedoch keine direkten Ansprüche gegen Tellja. Eine Ausschüttung von Prämien an Geworbene oder sonstige Dritte (Ausnahme: von Tellja vorgegebene Spendenempfänger) ist nur möglich, wenn der vom Empfehler benannte Empfänger (Geworbener) sich zuvor unter Angabe der für die Ausschüttung erforderlichen Daten (Name, ggf. E-Mail-Adresse, Postanschrift, Kontoverbindung) im Tellja-Portal registriert hat.
4.4 Bonusprogramm für mehrere erfolgreiche Empfehlungen: Soweit im Widget des Tellja-Systems, im Empfehlerportal oder auf der Website des Werbetreibenden ausgewiesen gewährt Tellja anstelle der regulären Geldprämien erhöhte Prämien („Bonusprämien“), wenn der Empfehler in einem von Tellja definierten Zeitraum, dem Bonuszeitraum, eine bestimmte Anzahl erfolgreicher Empfehlungen erreicht oder überschreitet. Bonusprämien werden frühestens ab der zweiten erfolgreichen Empfehlung im Bonuszeitraum gewährt, sie können nach der Anzahl der erreichten erfolgreichen Empfehlungen gestaffelt sein. Die zur Erzielung von Bonusprämien erforderliche Anzahl erfolgreicher Empfehlungen, die Dauer des Bonuszeitraums und die Höhe der jeweiligen Bonusprämien sind dem Widget von Tellja oder der Website des Werbetreibenden oder dem Empfehlerportal zu entnehmen. Maßgeblich für den Beginn des Bonuszeitraums ist das Datum, an dem der Empfehler den ersten Empfehlungslink abgerufen hat, unabhängig davon, ob daraus eine erfolgreiche Empfehlung resultiert oder nicht. Der Bonuszeitraum endet mit dem Ablauf der festgelegten Dauer. Mit Abruf des nächsten Empfehlungslinks beginnt ein neuer Bonuszeitraum, sofern das Bonusprogramm zu diesem Zeitpunkt noch gültig ist. Die Reihenfolge, in der erfolgreiche Empfehlungen im Rahmen des Bonusprogramms berücksichtigt werden, hängt vom Datum der Freigabe der jeweiligen erfolgreichen Empfehlung durch den Werbetreibenden ab. Das Datum, an dem der Empfehlungslink abgerufen oder die Empfehlung abgegeben wurde, ist nicht maßgeblich. Die Durchführung eines Bonusprogramms steht im Ermessen von Tellja und Tellja kann ein laufendes Bonusprogramm jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern oder einstellen, wobei noch laufende Bonuszeiträume von der Änderung oder Beendigung nicht berührt werden.
4.5 Gratisverlosungen: Tellja kann nach eigenem Ermessen in von Tellja vorher festgelegten Zeiträumen unter Empfehlern Gewinne in Form von Sachpreisen oder Gutscheinen verlosen. Durch die Teilnahme an einer Gratisverlosung entstehen dem Empfehler keine Kosten. Etwaige Prämienansprüche des Empfehlers aufgrund erfolgreicher Empfehlungen werden hierdurch nicht berührt. Sofern Tellja Gratisverlosungen durchführt, sind Einzelheiten hinsichtlich der Teilnahmeberechtigung und der Teilnahmemodalitäten sowie der Verlosungszeitraum auf der Website des Werbetreibenden oder im Widget/Popup aufgeführt. Sofern dort nicht anders angegeben, werden Gewinner von Tellja per E-Mail benachrichtigt und Gewinne werden innerhalb von zwei Wochen nach Ermittlung der Gewinner an die im Portalbereich angegebene Adresse des Gewinners innerhalb der Bundesrepublik Deutschland versandt. Eine Barauszahlung von Gewinnen ist ausgeschlossen. Gewinner, die nicht bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf des Verlosungszeitraums im Portalbereich ihre Adresse für die Übersendung des Gewinns angeben, werden disqualifiziert und Tellja wird einen neuen Gewinner auslosen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Neben einer Empfehlung können Sie per Postkarte unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens sowie Ihrer Postadresse mit dem Stichwort „Freundschaftswerbung Gewinnspiel“ an die Tellja GmbH, Solmsstr.12, 60486 Frankfurt am Main am jeweiligen Gewinnspiel teilnehmen. Empfehler, die an der Gratisverlosung nicht teilnehmen wollen, können der Einbeziehung in die Gratisverlosung per E-Mail an cosmosdirekt@tellja.de widersprechen.

5. Leistungen und Verantwortungsbereich von Tellja
5.1 Tellja stellt das Tellja-System auf einem an das öffentliche Datennetz World Wide Web angebundenen Internet-Server zur Nutzung im Online-Zugriff bereit. Übergabepunkt für die Leistungen von Tellja ist die Schnittstelle zwischen dem Internet-Server von Tellja und dem World Wide Web. Soweit Tellja die Nutzung des Tellja-Systems im Rahmen des sozialen Netzwerks Facebook und/oder mittels WhatsApp, LinkedIn oder Twitter (nachfolgend insgesamt: „Social Media Dienste“) ermöglicht, ist Tellja für Inhalte und Verfügbarkeit der Features und Funktionalitäten, die von Anbietern der Social Media Dienste bereitgestellt oder über Social Media Dienste ausgeführt werden oder mit dem Tellja-System interagieren, nicht verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der Dialoge von Facebook. Tellja ist auch nicht für sonstige Maßnahmen der Anbieter von Social Media Diensten verantwortlich, die sich auf das Tellja-System und die Leistungen von Tellja auswirken, z. B. Beschränkungen in den Nutzungsbedingungen, Sperren seitens der Anbieter von Social Media Diensten. Auf Features, Funktionalitäten, Maßnahmen und Verfügbarkeit der Social Media Dienste hat Tellja keinen Einfluss. Änderungen der Features oder Funktionalitäten oder andere Maßnahmen der Anbieter von Social Media Diensten können daher die Leistungen von Tellja beeinflussen, beschränken oder ausschließen. Ansprüche gegen Tellja bestehen in diesen Fällen nicht.
5.2 Tellja trifft die erforderlichen und nach dem anerkannten Stand der Technik üblichen technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen zum Schutz des Tellja-Systems gegen unbefugten Zugang, Viren und sonstige Malware.
5.3 Für das ordnungsgemäße Funktionieren der Einrichtungen des Empfehlers oder des World Wide Web oder Dritter (z. B. Social Media Dienste) ist Tellja nicht verantwortlich.
5.4 Tellja verwaltet, überwacht und protokolliert die Empfehlungen des Empfehlers anhand des jeder Empfehlung zugeteilten einmaligen Empfehlungscodes im Tellja-System („Tellja-ID“). Tellja stellt im Empfehler-Portalbereich in einem für den registrierten Empfehler durch Passwort und User ID des Empfehlers geschützten Bereich den Status der Empfehlung zur Einsicht durch den Empfehler zur Verfügung.
5.5 Tellja leistet darüber hinaus während Telljas allgemeiner Geschäftszeiten (Mo – Fr, 9.00 – 18.00 Uhr, mit Ausnahme in Hessen geltender Feiertage, Heiligabend und Silvester) Customer-Support durch Beantwortung von Anfragen von Empfehlern zur Nutzung des Tellja-Systems per Telefon und E-Mail.
5.6 Tellja behält sich Änderungen des Tellja-Systems für die Zukunft vor. Dies gilt insbesondere, soweit die Änderung darauf beruht, dass Tellja verpflichtet ist, rechtliche Vorgaben umzusetzen oder die Leistungsänderung nur zu unwesentlichen Beeinträchtigungen für den Empfehler führt. Zu einer Änderung des Tellja-Systems ist Tellja auch berechtigt, wenn Tellja das Tellja-System an geänderte Vorgaben oder Bedingungen der Anbieter von Social Media Diensten anpassen muss.
5.7 Tellja ist berechtigt, für die Erbringung ihrer Leistungen Dritte innerhalb der EU als Erfüllungsgehilfen einzusetzen, insbesondere technische Dienstleister und Logistikdienstleister.

6. Abgabe von Empfehlungen
6.1 Der Empfehler kann über das Tellja Widget oder nach seiner Registrierung im Tellja Empfehlerportal (siehe Ziffer 7 dieser Vertragsbedingungen) einen Empfehlungslink bei Tellja anfordern. Der Empfehlungslink wird vom Tellja-System generiert und dem Empfehler unmittelbar im Tellja Widget angezeigt. Diesen Link kann er dazu nutzen, einer ihm persönlich bekannten volljährigen Person eine Empfehlung zum Erwerb von zur Empfehlung freigegebenen bestimmten Produkten des Werbetreibenden zu geben. Zu diesem Zweck gibt er den Empfehlungslink an den Empfehlungsempfänger weiter. Der Empfehlungsempfänger kann über den Empfehlungslink die Empfehlung browserbasiert abrufen. Sofern im Widget nicht anders angegeben haben Empfehlungslinks eine Gültigkeit von 90 Kalendertagen nach ihrer Anzeige im Tellja Widget. Wird innerhalb dieses Zeitraums die Bestellung nicht ausgelöst, verfällt der Empfehlungslink.
6.2 Empfänger der Empfehlung muss stets eine andere natürliche Person sein. Eigenempfehlungen sind nicht zulässig.
6.3 Der Empfehler ist verpflichtet, vor Versendung einer Empfehlung sicherzustellen, dass der Adressat der Empfehlung mit deren Empfang per E-Mail/ browserbasierter Empfehlung oder Message über den jeweiligen Social Media Dienst einverstanden ist. Erforderlich ist eine ausdrückliche vorherige Einwilligung des Adressaten der E-Mail/ browserbasierten Empfehlung bzw. der Message. Das Vorliegen der vorherigen Einwilligung in den Empfang der Empfehlungs-E- Mail/ browserbasierten Empfehlung bzw. Message muss der Empfehler Tellja auf Verlangen nachweisen können. Tellja weist darauf hin, dass die Versendung unerwünschter Werbung mittels elektronischer Kommunikation („SPAM“) rechtlich nicht zulässig und daher im Rahmen des vorliegenden Vertrags dem Empfehler untersagt ist.
6.4 Der Empfehler ist verpflichtet, Empfehlungen mit den Angaben abzugeben, die erforderlich sind, damit der Empfänger den Empfehler als Absender der Empfehlung eindeutig identifizieren kann.
6.5 Die browserbasierte Empfehlung enthält folgende Standardinhalte: (1) Informationen zum empfohlenen Produkt, einschließlich eines Links auf die Website des Werbetreibenden und (2) Hinweise an den Empfehlungsempfänger hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise und zur Nutzung seiner Daten.
6.6 Der Empfehler wird darauf hingewiesen, dass er beim Ausfüllen der Angaben im Widget (insbesondere der Absenderdaten) sorgfältig vorgehen muss. Fehlerhafte Eingaben können dazu führen, dass die Empfehlung nicht an den Empfänger versendet werden kann oder dem Empfehler nicht mehr zuzuordnen ist. Fehlerhaftes Ausfüllen der Datenfelder geht zu Lasten des Empfehlers.

7. Registrierung des Empfehlers; Nutzung des Empfehlerportals der Tellja
7.1 Nach Anzeige des ersten Empfehlungslinks erhält der Empfehler von Tellja eine E-Mail mit Zugangsinformationen zum Bereich „Registrierte Mitglieder“ des TelljaEmpfehlerportals im Internet. Der Empfehler kann über das Empfehlerportal seine persönlichen Daten überprüfen, ändern und löschen, von Tellja bereitgestellte Statistiken einsehen, Empfehlungen verwalten und neue Empfehlungslinks abrufen. Der Empfehler muss sich im Empfehlerportal mit den dort vorgesehenen Pflichtangaben (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, inländische Lieferanschrift für Sachprämien, inländische Bankverbindung für Geldprämien) registrieren, damit Tellja im Falle einer erfolgreichen Empfehlung die Prämien leisten kann (siehe Ziffer 13 unten).
7.2 Der Empfehler darf sich nur einmal im Empfehlerportal anmelden. Die Nutzungsberechtigung ist personengebunden und nicht übertragbar.

8. Rechte am Tellja-System und den von Tellja oder Dritten eingestellten Inhalten, Nutzungsgestattung, Geheimhaltung
8.1 Das Tellja-System und alle von Tellja zur Verfügung gestellten Inhalte sind unabhängig von der Art ihrer Zurverfügungstellung rechtlich geschützt, insbesondere urheberrechtlich. Alle Rechte am Tellja-System und den von Tellja oder Dritten zur Verfügung gestellten Inhalten verbleiben bei Tellja bzw. den Dritten und ihren jeweiligen Lizenzgebern. Tellja gestattet dem Empfehler, das Tellja-System und die zur Verfügung gestellten Verwaltungsfunktionen und Inhalte im Rahmen des Vertragszwecks bestimmungsgemäß zu nutzen. Das Nutzungsrecht endet mit Vertragsbeendigung. Weitergehende Rechte werden dem Empfehler nicht eingeräumt. Der Empfehler ist insbesondere nicht berechtigt, das Tellja-System oder Teile davon sowie die Inhalte zu vervielfältigen, zu verbreiten oder Dritten zugänglich zu machen, soweit dies nicht der bestimmungsgemäßen Nutzung des Tellja-Systems entspricht.
8.2 Der Empfehler ist verpflichtet, die ihm von Tellja zugänglich gemachten Informationen, einschließlich der ihm zugänglich gemachten Teile des Tellja-Systems (- nachfolgend zusammen als „Informationen“ bezeichnet -) geheim zu halten, nur zur Vertragsdurchführung zu nutzen und sie Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Geheimhaltungsverpflichtung umfasst insbesondere auch Informationen zu Werbetreibenden und vom Empfehler geworbenen Kunden des Werbetreibenden, die Tellja dem Empfehler ggf. zugänglich macht, einschließlich des Umstands, dass der Geworbene einen Vertrag mit dem Werbetreibenden geschlossen hat und was Gegenstand dieses Vertrags ist. Die Geheimhaltungspflicht gilt über das Ende des Vertrags hinaus weiter, solange die Informationen geheim sind. Die Geheimhaltungspflicht gilt in folgenden Fällen nicht: (i) Tellja hat die Offenlegung ausdrücklich erlaubt oder (ii) der Empfehler hat die Informationen von einem nicht zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten erhalten oder (iii) die Informationen sind vor Offenlegung durch den Empfehler bereits offenkundig.
Tellja weist in diesem Zusammenhang Empfehler von Produkten der privaten Personenversicherung (z. B. eine private Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherung) ausdrücklich auf § 203 Abs. 4 Satz 1 StGB (Strafgesetzbuch) hin. Die Vorschrift regelt, dass das unbefugte Offenbaren des Umstands, dass eine Person eine private Personenversicherung abgeschlossen hat, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden kann.

9. Allgemeine Pflichten des Empfehlers
9.1 Der Empfehler ist verpflichtet, das Tellja-System nur vertragsgemäß zu nutzen. Er hat alle im Widget von Tellja geforderten und als zwingend gekennzeichneten, zur Vertragsdurchführung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Eine anonyme Nutzung des Tellja-Systems oder die Verwendung von Pseudonymen ist nicht gestattet. Änderungen seiner Personalien oder anderer zwingender Angaben, die für die Durchführung dieses Vertrags erforderlich sind, hat der Empfehler unaufgefordert und unverzüglich im Empfehlerportal zu ändern oder Tellja a per E-Mail an cosmosdirekt@tellja.de mitzuteilen.
9.2 Von Tellja zugeteilte Passwörter und andere Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und nur für die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen von Tellja zu verwenden und gegen Kenntnisnahme und Nutzung durch Unbefugte angemessen zu schützen. Eine Weitergabe oder ein Zugänglichmachen der Passwörter oder Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet. Mit der Registrierung sind von Tellja zugeteilte Passwörter unverzüglich durch ein vom Empfehler selbst gewähltes sicheres Passwort zu ersetzen, um den Zugang zu seinem Bereich zu schützen. Das Passwort soll aus mindestens 10 Zeichen bestehen, Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen enthalten. Stellt der Empfehler fest oder hat er Anhaltspunkte dafür, dass Passwörter Unbefugten zugänglich geworden sind, informiert er Tellja unverzüglich. Tellja wird in diesem Fall unverzüglich ein neues Passwort mitteilen.
9.3 Der Empfehler ist für die unbefugte Nutzung des Tellja-Systems mittels seines Passworts verantwortlich, es sei denn, er legt dar, dass er dieses vertragsgemäß gegen unbefugte Nutzung gesichert hat.
9.4 Der Empfehler darf von Tellja eingerichtete Sicherheitsmaßnahmen nicht umgehen oder ausschalten, Inhalte von Tellja nicht verändern oder das Tellja-System mit anderen Inhalten, Websites oder Diensten verbinden, soweit dies nicht ausdrücklich im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung des Tellja- Systems gestattet ist. Stellt der Empfehler Störungen des Tellja-Systems fest, wird er Tellja per E-Mail unverzüglich informieren.
9.5 Der Empfehler hat dafür zu sorgen, dass seine technische Infrastruktur angemessen gegen unbefugte Nutzung, Virenbefall und fehlerhaften Betrieb gesichert ist und von ihr keine Gefahren für die technischen Einrichtungen von Tellja ausgehen.
9.6 Tellja weist darauf hin, dass die Nutzung des Tellja-Systems über Social Media Dienste auch den jeweils gültigen Nutzungs-, Geschäfts- und sonstigen Bedingungen und Richtlinien des jeweiligen Anbieters des Social Media Diensts unterliegt, auf deren Inhalt Tellja keinen Einfluss hat.

10. Unzulässige Nutzungen des Tellja-Systems, Missbrauchsverbot
10.1 Der Empfehler darf das Tellja-System nicht in einer Weise nutzen, die gegen rechtliche Anforderungen oder die vorliegenden Vertragsbedingungen verstößt. Unzulässig ist insbesondere,
  • das Tellja-System für eigene Werbung und kommerzielle Angebote oder für rechts- oder sittenwidrige Inhalte zu nutzen,

  • Veränderung von Inhalten von Tellja oder Dritter, einschließlich der Informationen des Werbetreibenden zu den empfohlenen Produkten, Urheberrechtsvermerken oder Verfasserhinweisen vorzunehmen,

  • eigene Links zu Seiten oder Inhalten außerhalb des Tellja-Systems einzustellen,

  • Handlungen vorzunehmen, die einer normalen privaten Nutzung des Tellja-Systems zuwiderlaufen.
10.2 Der Empfehler darf das Tellja-System nicht für die Vermittlung von Neuverträgen mittels rechtswidriger oder vertragswidriger Methoden nutzen, insbesondere durch Täuschung, Irreführung, Zwang oder Drohung gegenüber Empfängern der Empfehlung, einschließlich der Verschleierung des Umstandes, dass der Empfehler für erfolgreiche Empfehlungen eine Prämie erhält.
10.3 Die Abgabe von Eigenempfehlungen (z. B. an eine andere E-Mail-Adresse des Empfehlers) ist unzulässig.
10.4 Das Vortäuschen von Neuverträgen oder von erfolgreichen Empfehlungen, z. B. durch Verwendung falscher Daten, unberechtigte Verwendung fremder Daten oder technische Manipulation des Tellja-Systems ist ebenfalls unzulässig.

11. Folgen von Pflichtverletzungen des Empfehlers oder unzulässigen Nutzungen
11.1 Im Falle einer vertragswidrigen Nutzung des Tellja-Systems durch den Empfehler ist Tellja berechtigt, den Empfehler von der weiteren Nutzung des Tellja-Systems auszuschließen und seinen Zugang dazu zu sperren. Der Empfehler wird über die Sperrung seines Nutzer-Accounts mittels E-Mail informiert. Er hat Gelegenheit zur Stellungnahme. Bereits dem Empfehler im Widget angezeigte Empfehlungslinks wickelt Tellja im Übrigen vertragsgemäß ab, einschließlich der Ausschüttung etwa fälliger Prämien, soweit der Empfehler der Verwendung seiner Daten nicht widersprochen hat.
11.2 Weitergehende Rechte von Tellja, insbesondere Kündigungsrechte und Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.

12. Leistungsunterbrechungen
12.1 Tellja ist berechtigt, Ihre Leistungen zu unterbrechen, wenn
  • dringende Arbeiten am Tellja-System vorzunehmen sind, die ohne eine Unterbrechung der Leistungen nicht durchgeführt werden können und die Unterbrechung von unerheblicher Dauer ist; oder
  • Tellja verpflichtet ist, eine die Leistungserbringung unzulässig oder unmöglich machende Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts zu befolgen; oder
  • der begründete Verdacht besteht, dass von den Einrichtungen des Empfehlers oder der Nutzung des Tellja-Systems durch den Empfehler die Gefahr von Schäden für Tellja oder Dritte ausgeht oder droht. Hierzu gehört auch die Gefahr der Verbreitung von Viren oder der Überlastung von IT-Einrichtungen oder Datennetzen durch vertragswidrige Nutzung; oder
  • der Empfehler vertragliche Pflichten in erheblicher Weise verletzt; oder
  • im Falle der Bereitstellung einer Nutzungsmöglichkeit des Tellja-Systems über Social Media Dienste der jeweilige Anbieter die weitere Nutzung des Social Media Diensts für das Empfehlungsmarketing durch Tellja untersagt.
12.2 Tellja wird den Empfehler nach Möglichkeit im Voraus, sonst unverzüglich nachträglich über die voraussichtliche Dauer der Leistungsunterbrechung im Rahmen des Empfehlerportals benachrichtigen und Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
12.3 Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

13. Prämien, Ausschüttung
13.1 Der Empfehler erhält maximal für 20 erfolgreiche Empfehlungen je Kalenderjahr jeweils die im Widget oder Empfehlerportal des Tellja-Systems angezeigte Prämie. Die Prämie ist erfolgsabhängig. Weitere Beträge zahlt Tellja nicht. Maßgeblich sind die ersten 20 vom Werbetreibenden als erfolgreich bestätigten Empfehlungen, unabhängig vom Zeitpunkt der Abgabe der Empfehlung durch den Empfehler. Sollte der Empfehler mehr Empfehlungen abgegeben haben und mehr als 20 Empfehlungen erfolgreich werden, so werden diese nicht vergütet.
13.2 Eine erfolgreiche Empfehlung ist eine Empfehlung, die ein Empfehler für auf der Website des Werbetreibenden zur Empfehlung freigegebene bestimmte Produkte mittels des von Tellja angezeigten Empfehlungslinks abgegeben hat und die zum Abschluss eines vergütungspflichtigen Vertrags zwischen dem Werbetreibenden und dem Empfehlungsempfänger über das empfohlene Produkt („Neuvertrag“) führt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
(1) Der Empfehlungsempfänger ist eine nicht mit dem Empfehler identische volljährige natürliche Person,
(2) die Bestellung erfolgt online während der Gültigkeitsdauer des Empfehlungslinks,
(3) Gegenstand des Vertrags ist nicht lediglich ein Tarifwechsel und/oder eine Änderung/Ergänzung bestehender Verträge (z. B. Aufnahme von Kindern oder Ehepartnern),
(4) der Neuvertrag kommt innerhalb von 118 Kalendertagen nach Anzeige des Empfehlungslinks auf elektronischem Weg (online-Erwerb) zustande,
(5) der Neuvertrag ist nach 62 Kalendertagen nach Policierung oder Versicherungsbeginn (- je nachdem, was als letztes eintritt -) noch aktiv, d. h. nicht storniert und der Erstbeitrag ist bezahlt,
(6) im Falle des Abschlusses einer Risikolebensversicherung muss der Neuvertrag über eine Versicherungssumme von mindestens 100.000 € abgeschlossen werden,
(7) im Falle des Abschlusses einer Unfallversicherung muss der Neuvertrag über eine Vollinvaliditätsleistung von mindestens 300.000 € abgeschlossen werden,
und
(8) die Ursächlichkeit der Empfehlung für den Abschluss des Neuvertrages ist über das von Tellja genutzte Tracking nachvollziehbar. Das Tracking erfolgt über einen in die browserbasierte Empfehlung eingebetteten Link oder Button („Redirect-URL“), den der Empfehlungsempfänger nutzen muss, wenn er das empfohlene Produkt bestellt. Im Falle der Abgabe von Empfehlungen über Facebook muss die Ursächlichkeit durch eine von Facebook vergebene eindeutige Zuordnungs-ID nachvollziehbar sein.

Tellja weist den Empfehler ausdrücklich darauf hin, dass kein Prämienanspruch des Empfehlers entsteht, wenn der Empfehlungsempfänger empfohlene Produkte ohne Nutzung des in der browserbasierten Empfehlung enthaltenen Links oder Buttons erwirbt.

Weiter weist Tellja darauf hin, dass bei Abgabe von Empfehlungen über Facebook die Zuordnung einer erfolgreichen Empfehlung zum Empfehler durch Tellja nur möglich ist, wenn Facebook eine eindeutige Zuordnungs-ID an Tellja übergibt. Ist dies nicht der Fall, entsteht kein Prämienanspruch des Empfehlers, da Tellja nicht mit eigenen Mitteln den Erfolg der Empfehlung nachvollziehen kann. Tellja hat keinen Einfluss darauf, ob Facebook Zuordnungs-IDs übergibt, dies entscheidet allein Facebook.

Bei Empfehlungen über WhatsApp, LinkedIn und/oder Twitter ist der Erfolg der Empfehlung nur möglich, wenn der Empfänger der Empfehlung über den in der WhatsApp, LinkedIn bzw. Twitter Message übermittelten Link die Online-Anzeige der browserbasierten Empfehlung aufruft und über den dort enthaltenen Link oder Button eine Bestellung auslöst.

13.3 Vermittlungsaktivitäten in Bezug auf Neuverträge, die gegen die Missbrauchsverbote in Ziffer 10 dieser Vertragsbedingungen verstoßen, können nicht zu erfolgreichen Empfehlungen führen und begründen keinen Anspruch auf Prämien.
13.4 Tellja informiert den Empfehler monatlich im Nachhinein durch Eintrag im Tellja-System über den von Tellja getrackten Status seiner Empfehlungen, insbesondere auch darüber, ob Empfehlungen erfolgreich waren oder nicht.
13.5 Prämien für erfolgreiche Empfehlungen leistet Tellja in dem Monat, der auf die Bestätigung der erfolgreichen Empfehlung durch den Werbetreibenden folgt. Die Bestätigung erfolgt in der Regel 9 - 11 Wochen nach Tracking der Bestellung durch den Werbetreibenden.

14. Laufzeit und Beendigung des Vertrags
14.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von jeder Partei ordentlich mit einer Frist von drei (3) Werktagen gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen können schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) per E-Mail erklärt werden. Kündigungen des Empfehler per E-Mail sind an folgende E-Mail-Adresse von Tellja zu richten: cosmosdirekt@tellja.de. Kündigungen von Tellja werden an die vom Empfehler zuletzt im Portal angegebene E-Mail-Adresse gerichtet. Hat der Empfehler sich nicht registriert, kann Tellja für die Kündigung auch die E-Mail-Adresse nutzen, die der Empfehler beim Anfordern des Empfehlungslinks genutzt hat.
14.2 Tellja deaktiviert und löscht den besonderen Portalbereich des Empfehlers und sperrt den Zugang des Empfehlers zum Tellja-System nach vollständiger Abwicklung des Vertrags, soweit der Empfehler nicht eine frühere Deaktivierung und Löschung bzw. Sperrung seiner Daten verlangt.

15. Datenschutz, Abgabe von Empfehlungen über Social Media Dienste
15.1 Es gelten die Datenschutzhinweise von Tellja, die unter folgendem Link abrufbar sind: https://www.tellja.de/de/disclaimer.html. Um das Empfehlungsprogramm durchführen zu können, ist teilweise eine gemeinsame Datenverarbeitung von Tellja und CosmosDirekt Lebensversicherungs-AG sowie CosmosDirekt Versicherung AG notwendig. Nähere Informationen hierzu sind unter folgendem Link abrufbar: https://t.tellja.de/widget/widgetlt?shopId=45&t_t=jca
15.2 Zur Abgabe von Empfehlungen über Social Media Dienste nutzt der Empfehler jeweils seine eigenen Accounts. Verantwortlich sind daher die jeweiligen Anbieter. Tellja hat keinen Einfluss auf die Übermittlung und Nutzung der Daten durch die Social Media Dienste. Tellja informiert hier vorsorglich wie folgt.
15.2.1 Soweit der Empfehler Empfehlungen unter Nutzung von Facebook abgibt, gilt darüber hinaus: Das soziale Netzwerk Facebook, http://www.facebook.com, wird von Facebook Inc., Menlo Park, 1601 Willow Road, California, USA und https://de-de.facebook.com, von Facebook Ireland Limited, Hanover Reach, 5 - 7 Hanover Quay, Dublin 2, Irland betrieben. Aufgrund der Nutzung des Tellja-Systems über Facebook werden mittels von Facebook zur Verfügung gestellter Dialoge Verbindungen zu Servern von Facebook hergestellt und Informationen vom Rechner des Nutzers an Facebook übertragen. Welche Dialoge von Facebook genutzt werden, kann der Website https://developers.facebook.com/docs/sharing/web/ entnommen werden. Ist der Nutzer zugleich bei Facebook eingeloggt, kann Facebook diese Informationen seinem Facebook-Benutzerkonto zuordnen. Dasselbe gilt hinsichtlich der durch die Nutzung von Facebook Dialogen entstehenden Informationen. Facebook erhebt, verarbeitet, nutzt und übermittelt die Informationen gemäß der Facebook-Datenschutzrichtlinien, die auf der Website von Facebook abrufbar sind und die weitere Informationen dazu enthalten, welche Möglichkeiten der Nutzer zum Schutz seiner Privatsphäre hat. Dies kann eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA oder ein anderes Drittland beinhalten, in dem kein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt ist.
15.2.2 Soweit der Empfehler Empfehlungen unter Nutzung von WhatsApp abgibt, gilt darüber hinaus: WhatsApp, http://www.whatsapp.com" , wird Nutzern innerhalb der EU von WhatsApp Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland angeboten. WhatsApp erhebt, verarbeitet, nutzt und übermittelt die Informationen gemäß der Datenschutzrichtlinie (Privacy Policy) von WhatsApp, die auf der Website von WhatsApp abrufbar ist und die weitere Informationen dazu erhalten, welche Möglichkeiten der Nutzer zum Schutz seiner Privatsphäre hat. Dies kann eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA oder ein anderes Drittland beinhalten, in dem kein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt ist.
15.2.3 Soweit der Empfehler Empfehlungen unter Nutzung von LinkedIn abgibt, gilt darüber hinaus: LinkedIn, http://www.linkedin.com, wird Nutzern innerhalb der EU von LinkedIn Irland Unlimited Company, Wilton Place, Dublin 2, Irland, angeboten. LinkedIn erhebt, verarbeitet, nutzt und übermittelt die Informationen gemäß der Datenschutzrichtlinie (Privacy Policy) von LinkedIn, die auf der Website von LinkedIn abrufbar ist und die weitere Informationen dazu erhalten, welche Möglichkeiten der Nutzer zum Schutz seiner Privatsphäre hat. Dies kann eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein anderes Drittland beinhalten, in dem kein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt ist.
15.2.4 Soweit der Empfehler Empfehlungen unter Nutzung von Twitter abgibt, gilt darüber hinaus: Twitter, http://www.twitter.com, wird Nutzern innerhalb der EU von Twitter International Company, One Cumberland Place,Fenian Street, Dublin 2, D02 AX07, Ireland, angeboten. Twitter erhebt, verarbeitet, nutzt und übermittelt die Informationen gemäß der Datenschutzrichtlinien (Privacy Policy) von Twitter, die auf der Website von Twitter abrufbar sind und die weitere Informationen dazu erhalten, welche Möglichkeiten der Nutzer zum Schutz seiner Privatsphäre hat. Dies kann eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA oder ein anderes Drittland beinhalten, in dem kein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt ist.

16. Haftung von Tellja
16.1 Tellja haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Tellja, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie für von Tellja, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte Schäden, die durch die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit entstehen. Tellja haftet außerdem bei Übernahme von Garantien nach den gesetzlichen Bestimmungen. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, bleiben unberührt.
16.2 Für schuldhafte, jedoch weder vorsätzliche noch grob fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten durch Tellja, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haftet Tellja, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch für Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder aus unerlaubter Handlung, dem Grunde nach. Die Haftung ist jedoch der Höhe nach auf den aus der Pflichtverletzung resultierenden typischen und vorhersehbaren Schaden bzw. die typischen und vorhersehbaren Aufwendungen beschränkt. Sonstige Rechte des Empfehlers bleiben unberührt.
16.3 Im Übrigen ist die Haftung von Tellja ausgeschlossen.
16.4 Abweichend von Ziffer 16.2 haftet Tellja im Rahmen von Gratisverlosungen (siehe Ziffer 4.5) nur gemäß Ziffer 16.1 und im Falle von Sach- oder Rechtsmängeln des Gewinns nur dann, wenn Tellja den Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat.
16.5 Die Haftungsbeschränkungen nach diesem Vertrag gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Tellja.
16.6 Die Anbieter der Social Media Dienste sind keine Erfüllungsgehilfen von Tellja. Tellja haftet daher nicht für Maßnahmen und Entscheidungen von Facebook, WhatsApp, LinkedIn und Twitter.

17. Schlussbestimmungen
17.1 Der Empfehler ist nicht berechtigt, mit Tellja geschlossene Verträge insgesamt oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst ohne Zustimmung von Tellja ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
17.2 Änderungen dieser Vertragsbedingungen kann Tellja jederzeit mit Wirkung für die Zukunft vornehmen. Tellja wird dem Empfehler die Änderungen vier Wochen vor deren Inkrafttreten ankündigen. Stimmt der Empfehler den Änderungen nicht zu, kann er diesen Vertrag mit einer Frist von drei (3) Werktagen schriftlich oder in Textform per E-Mail an cosmosdirekt@tellja.de kündigen
17.3 Sollten eine oder sollten mehrere Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine unbeabsichtigte Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch im Zweifel die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht berührt.
17.4 Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.