Danach ist jede Partei eigenverantwortlich für die Beantwortung der an sie gerichteten Anfragen Betroffener zuständig.
Was bedeutet das konkret für den Cashback-Nutzer als Betroffenen?
Auch wenn eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht, erfüllen die Parteien die datenschutzrechtlichen Pflichten entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeiten für die einzelnen oben beschriebenen Prozessabschnitte wie folgt:
Die Parteien erheben und verarbeiten personenbezogene Daten der Cashback-Nutzer nur, wenn und soweit eine rechtliche Grundlage hierfür vorhanden ist. Vodafone macht den betroffenen Personen die gemäß Art. 13 und 14 DSGVO erforderlichen Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache unentgeltlich zugänglich. Hierbei lässt jede Partei der anderen Partei sämtliche dafür notwendigen Informationen aus ihrem Wirkbereich zukommen.
Betroffenenrechte können sowohl bei Vodafone als auch bei Tellja geltend gemacht werden. Betroffene erhalten die Auskunft grundsätzlich von der Stelle, bei der Rechte geltend gemacht wurden.
Näheres zu den Betroffenenrechten und wie Betroffene diese ausüben können, ist den jeweiligen Datenschutzinformationen von Vodafone (https://www.vodafone.de/unternehmen/soziale-verantwortung/datenschutz-privatsphaere.html) und Tellja (https://www.tellja.eu/de/disclaimer.html und https://www.tellja.eu/de/agb.html) zu entnehmen.
Die Parteien kümmern sich jeweils in ihrem Wirkbereich auch um die Meldung von Datenschutzverletzungen an die zuständige Aufsichtsbehörde sowie um die Benachrichtigung an die Betroffenen, soweit erforderlich. Dasselbe gilt auch für die für die Datenverarbeitung erforderliche Dokumentation.
Den Parteien ist der Schutz personenbezogener Daten betroffener Personen wichtig. Die Parteien haben deshalb jeweils entsprechende organisatorische und technische Schutzmaßnahmen implementiert.