Allgemeine Geschäftsbedingungen für Nutzer



Tellja Empfehler AGB
für das Freundschaftswerbeprogramm der BAWAG AG Niederlassung Deutschland
(Stand Dezember 2024)


1. Vertragsgegenstand
Die Tellja GmbH, Solmsstr.12, 60486 Frankfurt am Main (nachfolgend: „Tellja“) betreibt im Internet ein digitales Empfehlungssystem (nachfolgend: „Tellja-Empfehlungssystem“), über das Tellja das Versenden von Empfehlungen seitens der Empfehler für Produkte und Leistungen von Werbetreibenden, die Partner von Tellja sind, durch Einsatz elektronischer Mittel ermöglicht und abwickelt. Tellja setzt das Tellja-Empfehlungssystem auf Websites von Werbetreibenden ein, deren Partner Tellja ist. Mittels des Tellja-Empfehlungssystems sollen Neukunden für die Werbetreibenden gewonnen werden, die aufgrund von individuellen, über das Tellja-Empfehlungssystem versandten Empfehlungen Produkte oder Leistungen des Werbetreibenden erwerben. Empfehlungen werden von Empfehlern über ein auf der Website eines Werbetreibenden eingebundenes Aktionsfenster von Tellja (nachfolgend: „Widget/Pop-up“) für ein konkretes Produkt oder eine konkrete Leistung des Werbetreibenden an einen individuellen Empfänger versandt. Kommt aufgrund einer erfolgreichen Empfehlung ein Neukundenvertrag wie nachfolgend beschrieben zustande, zahlt Tellja dem Empfehler die für die Empfehlung zuvor festgelegte Prämie. Die Tellja Empfehler AGB (auch Vertragsbedingungen genannt) regeln die Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems durch Empfehler.

2. Vertragsparteien
Vertragspartner des Empfehlers ist ausschließlich Tellja, nicht der Werbetreibende. Der Empfehler erklärt, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat und seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Empfehler erklärt weiter, dass er die übrigen Voraussetzungen für die Teilnahme am Tellja-Empfehlungssystem gem. Ziffer 3 erfüllt.

3. Voraussetzung für die Teilnahme am Tellja-Empfehlungssystem
Empfehler kann nur eine natürliche Person sein, die volljährig ist und Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat und die zu privaten Zwecken handelt. Eine Nutzung zu gewerblichen oder geschäftlichen Zwecken ist nicht gestattet. Gewerbliche oder geschäftliche Zwecke liegen vor, wenn Empfehlungen in größeren Mengen planmäßig zum Zwecke der regelmäßigen Gewinnerzielung abgegeben werden.

4. Vertragsschluss, Prämien, Verlosungen
4.1 Ein Vertrag über die Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems zur Abgabe einer Empfehlung durch den Empfehler kommt dadurch zustande, dass der Empfehler nach Durchführung des Empfehlungsprozesses in dem Widget/Pop-up der Tellja die Empfehlung durch Absendung bei Tellja auf dem Tellja-Empfehlungssystem zum Abruf durch den Empfänger einstellt. In der Folge erhält der Empfehler über das Widget einen von Tellja generierten individuellen Link auf die Empfehlung („Empfehlungslink“), den der Empfehler dem Empfänger weiterleiten kann (z. B. per E-Mail, mündlich oder schriftlich). Folgt der Empfänger dem Empfehlungslink, kann er die Empfehlung im Tellja-Empfehlungssystem abrufen.
4.2 Die Produkte und Leistungen, für die im Falle erfolgreicher Empfehlungen Prämien erhältlich sind, sowie die Art und Höhe der Prämie, sind auf der Website des Werbetreibenden ausgewiesen. Die für eine erfolgreiche Empfehlung erhältliche Prämie, kann eine Geld-, Gutschein- oder eine Sachprämie sein. Stehen mehrere Prämien zur Auswahl, kann der Empfehler die Auswahl treffen. Sofern unterschiedliche Prämien zur Auswahl stehen, ist nach Absenden der Empfehlung ein Wechsel der Prämie nicht mehr möglich. Eine Auszahlung des Geldwerts von Sachprämien ist ausgeschlossen.
4.3 Berechtigter Empfänger ist stets der Empfehler, der eine erfolgreiche Empfehlung abgegeben hat (siehe Ziffer 14 unten). Die Prämie kann jedoch auf Weisung des Empfehlers auch an den Neukunden oder einen sonstigen Dritten (z. B. Spendenempfänger) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geleistet oder im Falle von Geldprämien zwischen dem Empfehler und dem Neukunden oder einem Dritten geteilt werden, sofern eine entsprechende Option für die empfohlenen Produkte oder Leistungen des Werbetreibenden im Widget/Pop-up vorgesehen ist. Der Neukunde oder sonstige Dritte erwirbt jedoch keine direkten Ansprüche gegen Tellja.
4.4 Gratisverlosungen: Tellja kann nach eigenem Ermessen in von Tellja vorher festgelegten Zeiträumen unter Empfehlern Gewinne in Form von Sachpreisen oder Gutscheinen verlosen. Durch die Teilnahme an der Gratisverlosung entstehen dem Empfehler keine Kosten. Etwaige Prämienansprüche des Empfehlers aufgrund erfolgreicher Empfehlungen werden hierdurch nicht berührt. Sofern Tellja Gratisverlosungen durchführt, sind Einzelheiten hinsichtlich der Teilnahmeberechtigung und der Teilnahmemodalitäten sowie der Verlosungszeitraum auf der Website des Werbetreibenden oder im Widget/Popup aufgeführt. Sofern dort nicht anders angegeben, werden Gewinner von Tellja per E-Mail benachrichtigt und Gewinne werden innerhalb von zwei Wochen nach Ermittlung der Gewinner an die im Portalbereich angegebene Adresse des Gewinners innerhalb der Bundesrepublik Deutschland versandt. Eine Barauszahlung von Gewinnen ist ausgeschlossen. Gewinner, die nicht bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf des Verlosungszeitraums im Portalbereich ihre Adresse für die Übersendung des Gewinns angeben, werden disqualifiziert und Tellja wird einen neuen Gewinner auslosen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Neben einer Empfehlung können Sie per Postkarte unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens sowie Ihrer Postadresse mit dem Stichwort „Freundschaftswerbung Gewinnspiel“ an die Tellja GmbH, Solmsstr.12, 60486 Frankfurt am Main am jeweiligen Gewinnspiel teilnehmen. Empfehler, die an der Gratisverlosung nicht teilnehmen wollen, können der Einbeziehung in die Gratisverlosung per E-Mail an support@tellja.de widersprechen.
4.5 Bonusprogramm für mehrere erfolgreiche Empfehlungen: Soweit im Widget des Tellja-Systems, im Empfehlerportal oder auf der Website des Werbetreibenden ausgewiesen gewährt Tellja anstelle der Standardprämien erhöhte Prämien („Bonusprämien“), wenn der Empfehler in einem von Tellja definierten Zeitraum, dem Bonuszeitraum, eine bestimmte Anzahl erfolgreicher Empfehlungen erreicht oder überschreitet. Bonusprämien werden frühestens ab der zweiten erfolgreichen Empfehlung im Bonuszeitraum gewährt, sie können nach der Anzahl der erreichten erfolgreichen Empfehlungen gestaffelt sein. Die zur Erzielung von Bonusprämien erforderliche Anzahl erfolgreicher Empfehlungen, die Dauer des Bonuszeitraums und die Höhe der jeweiligen Bonusprämien sind dem Widget von Tellja oder der Website des Werbetreibenden oder dem Empfehlerportal zu entnehmen. Maßgeblich für den Beginn des Bonuszeitraums ist das Datum, an dem der Empfehler die erste Empfehlung abgegeben hat, unabhängig davon, ob diese erfolgreich ist oder nicht. Der Bonuszeitraum endet mit dem Ablauf der festgelegten Dauer. Mit Abgabe der nächsten Empfehlung beginnt ein neuer Bonuszeitraum, sofern das Bonusprogramm zu diesem Zeitpunkt noch gültig ist. Die Reihenfolge, in der erfolgreiche Empfehlungen im Rahmen des Bonusprogramms berücksichtigt werden, hängt vom Datum der Freigabe der jeweiligen erfolgreichen Empfehlung durch den Werbetreibenden ab. Das Datum, an dem die Empfehlung abgegeben wurde, ist nicht maßgeblich. Die Durchführung eines Bonusprogramms steht im Ermessen von Tellja und Tellja kann ein laufendes Bonusprogramm jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern oder einstellen, wobei noch laufende Bonuszeiträume von der Änderung oder Beendigung nicht berührt werden.

5. Kosten der Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems
Die Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems ist für den Empfehler kostenlos, er trägt lediglich die für die Herstellung der Internet-Verbindung anfallenden Gebühren seines Internet Zugangs- oder Service Providers.

6. Leistungen von Tellja, Abgrenzung des Verantwortungsbereichs der Tellja
6.1 Tellja stellt das Tellja-Empfehlungssystem auf einem an das World Wide Web (www) angebundenen Internet-Server zur Nutzung im Online-Zugriff bereit. Übergabepunkt für die Leistungen von Tellja ist die Schnittstelle zwischen dem Internet-Server von Tellja und dem öffentlichem Datennetz (World Wide Web). Soweit Tellja die Nutzung des Tellja-Systems im Rahmen des sozialen Netzwerks Facebook und/oder mittels WhatsApp ermöglicht, ist Tellja für Inhalte und Verfügbarkeit der Features und Funktionalitäten, die von Facebook und WhatsApp bereitgestellt oder über Facebook oder WhatsApp ausgeführt werden oder mit dem Tellja-System interagieren, nicht verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der Dialoge von Facebook. Tellja ist auch nicht für sonstige Maßnahmen von Facebook und WhatsApp verantwortlich, die sich auf das Tellja-System und die Leistungen von Tellja auswirken, z. B. Beschränkungen in den Nutzungsbedingungen, Sperren seitens Facebook oder WhatsApp. Auf Features, Funktionalitäten, Maßnahmen und Verfügbarkeit von Facebook und WhatsApp hat Tellja keinen Einfluss. Änderungen der Features oder Funktionalitäten oder andere Maßnahmen von Facebook und WhatsApp können daher die Leistungen von Tellja beeinflussen, beschränken oder ausschließen. Ansprüche gegen Tellja bestehen in diesen Fällen nicht.
6.2 Tellja trifft die erforderlichen und nach dem anerkannten Stand der Technik üblichen technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen zum Schutz des Tellja-Empfehlungssystems gegen unbefugten Zugang, Viren und sonstige Malware.
6.3 Für das ordnungsgemäße Funktionieren der Einrichtungen des Empfehlers oder des World Wide Web, einschließlich der ordnungsgemäßen Zustellung von per E-Mail und WhatsApp Messages versandten Empfehlungen, ist Tellja nicht verantwortlich.
6.4 Tellja verwaltet, überwacht und protokolliert die Empfehlungen des Empfehlers anhand des jeder Empfehlung zugeteilten einmaligen Empfehlungscodes im Tellja-Empfehlungssystem („Salestracking-Code“) und stellt im Empfehlerbereich in einem zu Gunsten des jeweils registrierten Empfehlers durch Passwort und User ID des Empfehlers geschützten Bereich die Tracking-Daten, d.h. den Status der Empfehlung, zur Einsicht durch den Empfehler zur Verfügung.
6.5 Tellja leistet darüber hinaus während Telljas allgemeiner Geschäftszeiten (Mo – Fr, 9.00 – 18.00 Uhr, mit Ausnahme in Hessen geltender Feiertage, Heiligabend und Silvester) Customer-Support durch Beantwortung von Anfragen von Empfehlern zur Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems per Telefon und E-Mail.
6.6 Tellja behält sich Änderungen des Tellja-Empfehlungssystems für die Zukunft vor. Dies gilt insbesondere, soweit die Änderung darauf beruht, dass Tellja verpflichtet ist, rechtliche Vorgaben umzusetzen oder die Leistungsänderung zu keinen mehr als unwesentlichen Beeinträchtigungen für den Empfehler führt. Zu einer Änderung des Tellja-System ist Tellja auch berechtigt, wenn Tellja das Tellja-System an geänderte Vorgaben oder Bedingungen von Facebook oder WhatsApp anpassen muss.

7. Abgabe von Empfehlungen
7.1 Der Empfehler kann über das Widget/Pop-up von Tellja Empfehlungen zum Erwerb von zur Empfehlung freigegebenen bestimmten Produkten oder Leistungen an ihm persönlich bekannte Empfänger abgeben. Hierzu führt er den im Widget/Pop-up vorgesehenen Versendungsprozess von Tellja durch. Ob die Empfehlung den Empfänger erreicht, hängt davon ab, ob dieser dem Empfehlungslink folgt. Sofern im Widget/Pop-up nicht anders angegeben, haben Empfehlungen eine Gültigkeit von 30 Kalendertagen nach Generierung des Empfehlungslinks. Wird innerhalb dieses Zeitraums die Bestellung nicht ausgelöst, verfällt die Empfehlung.
7.2 Empfänger der Empfehlung muss stets eine andere natürliche Person sein. Eigenempfehlungen sind nicht zulässig.
7.3 Sofern der Empfehler den Empfehlungslink dem Adressaten per E-Mail oder auf anderem elektronischen Weg an den Empfänger übermittelt, ist er verpflichtet, vor Einstellen einer Empfehlung bei Tellja sicherzustellen, dass der Empfänger mit der Übersendung des Empfehlungslinks einverstanden ist. Erforderlich ist eine ausdrückliche vorherige Einwilligung des Adressaten. Das Vorliegen der vorherigen Einwilligung muss der Empfehler Tellja auf Verlangen nachweisen können. Tellja weist darauf hin, dass die Versendung unerwünschter Werbung mittels elektronischer Kommunikationsmittel („SPAM“) rechtlich nicht zulässig und daher im Rahmen des vorliegenden Vertrags dem Empfehler untersagt ist.
7.4 Der Empfehler ist verpflichtet, Empfehlungen mit den Angaben abzugeben, die erforderlich sind, damit der Empfänger den Empfehler als Versender der Empfehlung eindeutig identifizieren kann.
7.5 Der Empfehler wird darauf hingewiesen, dass er beim Ausfüllen der Angaben im jeweiligen Widget/Pop-up sorgfältig vorgehen muss. Fehlerhafte Eingaben können dazu führen, dass die Empfehlung dem Empfehler nicht mehr zuzuordnen ist. Fehlerhaftes Ausfüllen der Datenfelder geht zu Lasten des Empfehlers. Im Falle von WhatsApp Messages können der im Widget angezeigte Empfehlungs-Link und eine ergänzende persönliche Nachricht im Rahmen der WhatsApp Anwendung an den Empfänger der Empfehlung aufgenommen werden.

8. Registrierung des Empfehlers; Nutzung des Empfehlerportals der Tellja
8.1 Nach Absenden der ersten Empfehlung erhält der Empfehler von Tellja eine E-Mail mit Zugangsinformationen zum Bereich „Registrierte Mitglieder“ des Empfehlerportals im Internet, über das Empfehlungen verwaltet werden. Der Empfehler kann über das Empfehlerportal seine persönlichen Daten überprüfen, ändern und löschen, von Tellja bereitgestellte Statistiken einsehen, Empfehlungen verwalten und neue Empfehlungen aussprechen. Der Empfehler muss sich im Empfehlerportal mit den dort vorgesehenen Pflichtangaben (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, inländische Lieferanschrift für Sachprämien, inländische Bankverbindung für Geldprämien) registrieren, damit Tellja im Falle einer erfolgreichen Empfehlung die Prämien leisten kann (siehe Ziffer 14 unten).
8.2 Jeder Empfehler darf sich nur einmal im Empfehlerportal anmelden. Die Nutzungsberechtigung ist personengebunden und nicht übertragbar.

9. Rechte am Tellja-Empfehlungssystem und den von Tellja oder Dritten eingestellten Inhalten, Nutzungsgestattung, Geheimhaltung
9.1 Das Tellja-Empfehlungssystem und alle von Tellja zur Verfügung gestellten Inhalte sind unabhängig von der Art ihrer Zurverfügungstellung geschützt, insbesondere urheberrechtlich. Alle Rechte am Tellja-Empfehlungssystem und den von Tellja oder Dritten zur Verfügung gestellten Inhalten verbleiben bei Tellja bzw. den Dritten und ihren jeweiligen Lizenzgebern. Tellja gestattet dem Empfehler, das Tellja-Empfehlungssystem und die zur Verfügung gestellten Verwaltungsfunktionen und Inhalte im Rahmen des Vertragszwecks bestimmungsgemäß zu nutzen. Das Nutzungsrecht endet mit Vertragsbeendigung. Weitergehende Rechte werden dem Empfehler nicht eingeräumt. Der Empfehler ist insbesondere nicht berechtigt, das Tellja-Empfehlungssystem oder Teile davon sowie die Inhalte zu vervielfältigen, zu verbreiten oder Dritten zugänglich zu machen, soweit dies nicht der bestimmungsgemäßen Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems entspricht.
9.2 Der Empfehler ist verpflichtet, die ihm zugänglich gemachten Teile des Tellja-Empfehlungssystems und sonstigen Inhalte geheim zu halten, nur zur Vertragsdurchführung zu nutzen und sie Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, wenn Tellja die Offenlegung gestattet hat oder die betroffenen Teile des Tellja-Empfehlungssystems oder sonstigen Inhalte vor Offenlegung bereits offenkundig sind. Die Geheimhaltungspflicht gilt über das Ende des Vertrags hinaus weiter, solange die Informationen geheim sind.

10. Pflichten des Empfehlers
10.1 Der Empfehler ist verpflichtet, das Tellja-Empfehlungssystem nur vertragsgemäß zu nutzen. Er hat alle im Widget/Pop-up von Tellja geforderten und als zwingend gekennzeichneten, zur Vertragsdurchführung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Eine anonyme Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems oder die Verwendung von Pseudonymen ist nicht gestattet. Änderungen seiner Personalien oder anderer zwingender Angaben, die für die Durchführung dieses Vertrags erforderlich sind, hat der Empfehler unaufgefordert und unverzüglich im Empfehlerportal zu ändern oder per E-Mail an support@tellja.de mitzuteilen.
10.2 Sofern der Neukunde oder Dritte Prämienempfänger sein soll, hat der Empfehler dessen für die Leistung der Prämien erforderliche Daten (Vor- und Zuname, Bankverbindung bzw. Lieferanschrift) an Tellja zu übermitteln und zuvor die Einwilligung des Neukunden oder Dritten hierfür einzuholen.
10.3 Von Tellja zugeteilte Passwörter und andere Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und nur für die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen von Tellja zu verwenden und gegen Kenntnisnahme und Nutzung durch Unbefugte angemessen zu schützen. Eine Weitergabe oder ein Zugänglichmachen der Passwörter oder Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet. Mit der Registrierung sind von Tellja zugeteilte Passwörter unverzüglich durch ein vom Empfehler selbst gewähltes sicheres Passwort zu ersetzen, um den Zugang zu seinem Bereich zu schützen. Das Passwort soll aus mindestens 10 Zeichen bestehen, Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen enthalten. Es sollte regelmäßig (mindestens alle 3 Monate) geändert werden, um die erforderliche Sicherheit zu gewährleisten. Stellt der Empfehler fest oder hat er Anhaltspunkte dafür, dass Passwörter Unbefugten zugänglich geworden sind, informiert er Tellja unverzüglich. Tellja wird in diesem Fall unverzüglich ein neues Passwort mitteilen.
10.4 Der Empfehler ist für die unbefugte Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems mittels seines Passworts verantwortlich, es sei denn, er legt dar, dass er dieses vertragsgemäß gegen unbefugte Nutzung gesichert hat.
10.5 Der Empfehler darf von Tellja eingerichtete Sicherheitsmaßnahmen nicht umgehen oder ausschalten, Inhalte von Tellja nicht verändern oder das Tellja-Empfehlungssystem mit anderen Inhalten, Websites oder Diensten verbinden, soweit dies nicht ausdrücklich im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems gestattet ist. Stellt der Empfehler Störungen des Tellja-Empfehlungssystems fest, wird er Tellja per E-Mail unverzüglich informieren.
10.6 Der Empfehler hat dafür zu sorgen, dass seine technische Infrastruktur angemessen gegen unbefugte Nutzung, Virenbefall und fehlerhaften Betrieb gesichert ist und von ihr keine Gefahren für die technischen Einrichtungen von Tellja ausgehen.
10.7 Tellja weist darauf hin, dass die Nutzung des Tellja-Systems aus dem sozialen Netzwerk Facebook und/oder WhatsApp heraus den jeweils gültigen Nutzungs-, Geschäfts- und sonstigen Bedingungen und Richtlinien von Facebook und/oder WhatsApp unterliegt, auf deren Inhalt Tellja keinen Einfluss hat.

11. Unzulässige Nutzungen des Tellja-Empfehlungssystems, Missbrauchsverbot
11.1 Der Empfehler darf das Tellja-Empfehlungssystem nur gemäß dem geltenden Recht und gemäß diesen Vertragsbedingungen im Rahmen des Vertragszwecks nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
• das Tellja-Empfehlungssystem nicht für eigene Werbung und kommerzielle Angebote oder für rechts- oder sittenwidrige Inhalte zu nutzen,
• keine Veränderung von Inhalten von Tellja oder Dritter, einschließlich der Informationen des Werbetreibenden zu den empfohlenen Produkten oder Leistungen Urheberrechtsvermerken oder Verfasserhinweisen vorzunehmen (gestattet ist jedoch die Aufnahme eigener zusätzlicher Informationen im Rahmen der persönlichen Nachricht des Empfehlers an den Adressaten der E-Mail oder WhatsApp Message),
• keine Links zu Seiten oder Inhalten außerhalb des Tellja-Empfehlungssystems einzustellen,
• keine Handlungen vorzunehmen, die einer normalen privaten Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems zuwiderlaufen und dadurch zu einer technischen Überlastung des Tellja-Empfehlungssystems führen können.
11.2 Der Empfehler darf das Tellja-Empfehlungssystem nicht für die Vermittlung von Neukundenverträgen mittels rechtswidriger oder vertragswidriger Methoden nutzen, insbesondere durch Täuschung, Irreführung, Zwang oder Drohung gegenüber Empfängern der Empfehlung, einschließlich der Verschleierung des Umstandes, dass der Empfehler für erfolgreiche Empfehlungen eine Prämie erhält.
11.3 Die Abgabe von Eigenempfehlungen (z. B. an eine andere E-Mail-Adresse des Empfehlers) ist unzulässig.
11.4 Das Vortäuschen von Neukundenverträgen oder von erfolgreichen Empfehlungen, z. B. durch Verwendung falscher Daten, unberechtigte Verwendung fremder Daten oder technische Manipulation des Tellja-Empfehlungssystems, ist ebenfalls unzulässig.

12. Folgen von Pflichtverletzungen des Empfehlers oder unzulässigen Nutzungen
12.1 Im Falle einer vertragswidrigen Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems durch den Empfehler ist Tellja berechtigt, den Empfehler von der weiteren Nutzung des Tellja-Empfehlungssystems auszuschließen und seinen Zugang dazu zu sperren. Der Empfehler wird über die Sperrung seines Nutzer-Accounts mittels E-Mail an die von ihm bei der Registrierung mitgeteilte E-Mail-Adresse informiert. Er hat Gelegenheit zur Stellungnahme. Bereits abgegebene Empfehlungen wickelt Tellja im Übrigen vertragsgemäß ab, einschließlich der Ausschüttung etwa fälliger Prämien, soweit der Empfehler der Verwendung seiner Daten nicht widersprochen hat.
12.2 Weitergehende Rechte von Tellja, insbesondere Kündigungsrechte und Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.

13. Leistungsunterbrechungen
13.1 Tellja ist berechtigt, ihre Leistungen zu unterbrechen, wenn
• dringende Arbeiten am Tellja-Empfehlungssystem vorzunehmen sind, die ohne eine Unterbrechung der Leistungen nicht durchgeführt werden können und die Unterbrechung von unerheblicher Dauer ist; oder
• Tellja verpflichtet ist, eine die Leistungserbringung unzulässig oder unmöglich machende Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts zu befolgen; oder
• begründeter Verdacht besteht, dass von den Einrichtungen des Empfehlers oder der Nutzung des Tellja-Systems durch den Empfehler die Gefahr von Schäden für Tellja oder Dritte ausgeht oder droht. Hierzu gehört auch die Gefahr der Verbreitung von Viren oder der Überlastung des Netzes durch vertragswidrige Nutzung; oder
• der Empfehler vertragliche Pflichten in erheblicher Weise verletzt.
• im Falle der Bereitstellung einer Nutzungsmöglichkeit des Tellja-Systems über Facebook oder WhatsApp der Betreiber von Facebook WhatsApp die weitere Nutzung von Facebook bzw. WhatsApp oder Features von Facebook bzw. WhatsApp für das Empfehlungsmarketing durch Tellja untersagt.
13.2 Tellja wird den Empfehler nach Möglichkeit im Voraus, sonst unverzüglich nachträglich über die voraussichtliche Dauer der Leistungsunterbrechung im Rahmen des Empfehlerportals benachrichtigen und Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
13.3 Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

14. Prämienausschüttung
14.1 Der Empfehler erhält für eine erfolgreiche Empfehlung die im Widget/Popup des Tellja-Empfehlungssystems angezeigte Prämie. Die Prämie ist erfolgsabhängig. Weitere Beträge zahlt Tellja nicht.
14.2 Eine erfolgreiche Empfehlung ist eine Empfehlung, die ein Empfehler für auf der Website des Werbetreibenden zur Empfehlung freigegebene bestimmte Produkte oder Dienstleistungen mittels des Tellja-Empfehlungssystems an einen Empfänger übermittelt und die zum Abschluss eines vergütungspflichtigen Vertrags zwischen dem Werbetreibenden und dem Empfehlungsempfänger über das von ihm konkret empfohlene Produkt bzw. die von ihm konkret empfohlene Dienstleistung führt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
(1) Neukunde ist ein Erwerber von empfohlenen Produkten oder Leistungen, der in den zwölf Monaten, die dem Abschluss des Neukundenvertrags vorausgehen, keine Vertragsbeziehung mit dem Werbetreibenden betreffend die empfohlenen Produkte oder Leistungen hatte und nicht mit dem Empfehler identisch ist,
(2) der Empfehlungsempfänger ist eine natürliche Person und Neukunde des Werbetreibenden,
(3) binnen 30 Kalendertagen nach Generierung des Empfehlungslinks oder dem Versand der WhatsApp Message übermittelt der Neukunde dem Werbetreibenden online einen Antrag zum Erwerb des Vertragsprodukts oder lädt das Antragsformular des Werbetreibenden als PDF herunter, wobei der Neukunde den Antrag direkt über den in der Empfehlung enthaltenen Link genutzt bzw. das Antragsformular über diesen Link heruntergeladen haben muss,
(4) der Neukundenvertrag kommt innerhalb von spätestens 180 Kalendertagen nach der Online-Übermittlung des Antrags bzw. dem Download des Antragsformulars aufgrund des Antrags des Neukunden zustande,
(5) der Neukunde übt nicht binnen 2 Wochen - bei Ratenkrediten binnen 8 Wochen - nach Vertragsschluss ein gesetzliches oder vertragliches Widerrufs- oder Rückgaberecht aus, und
(6) die Ursächlichkeit der Empfehlung für den Abschluss des Neukundenvertrages ist über den von Tellja beim Empfehlungsempfänger gesetzten Cookie nachvollziehbar.
Zu der Voraussetzung (6) weist Tellja den Empfehler ausdrücklich darauf hin, dass Empfänger der Empfehlung die Cookie-Funktion in ihrem System deaktivieren und damit ein Tracking der Empfehlung unmöglich machen können. In diesem Fall entsteht kein Prämienanspruch des Empfehlers, da Tellja nicht mit eigenen Mitteln den Erfolg der Empfehlung nachvollziehen kann. Der Empfehler wird darauf hingewiesen, dass er sicherzustellen hat, dass der Empfänger die Cookie-Funktion in seinem System nicht deaktiviert. Weiter weist Tellja darauf hin, dass bei Abgabe von Empfehlungen über Facebook eine Zuordnung des Neukundenvertrags zum Empfehler durch Tellja nur möglich ist, wenn Facebook eine eindeutige Zuordnungs-ID an Tellja übergibt. Ist dies nicht der Fall, entsteht kein Prämienanspruch des Empfehlers, da Tellja nicht mit eigenen Mitteln den Erfolg der Empfehlung nachvollziehen kann. Tellja hat keinen Einfluss darauf, ob Facebook Zuordnungs-IDs übergibt, dies entscheidet allein Facebook.
Bei Empfehlungen über WhatsApp ist der Erfolg der Empfehlung nur möglich, wenn der Empfänger der Empfehlung über den in der WhatsApp Message übermittelten Link die Online Anzeige der Empfehlungs-E-Mail aufruft und über den dort enthaltenen Link eine Bestellung auslöst.
14.3 Aktivitäten in Bezug auf Neukundenverträge, die gegen die Missbrauchsbestimmungen in Ziffer 11 dieser Vertragsbedingungen verstoßen, können nicht zu erfolgreichen Empfehlungen führen und begründen keinen Anspruch auf Prämien.
14.4 Tellja informiert den Empfehler monatlich im Nachhinein durch Eintrag im Tellja-Empfehlungssystem über den von Tellja getrackten Status seiner Empfehlungen, insbesondere auch darüber, ob Empfehlungen erfolgreich waren oder nicht.
14.5 Bonusprogramm für mehrere erfolgreiche Empfehlungen: Soweit im Aktionsfenster des Tellja-Empfehlungssystems, im Empfehlerportal oder auf der Website des Werbetreibenden ausgewiesen, gewährt Tellja anstatt der festgesetzten Standardprämie eine erhöhte Prämie, wenn der Empfehler in einem von Tellja definierten Zeitraum eine bestimmte Anzahl erfolgreicher Empfehlungen erreicht oder überschreitet. Die erhöhte Prämie wird als Bonusprämie bezeichnet. Der Bonus (Differenz zwischen Standardprämie und Bonusprämie) ist nach der Anzahl der erreichten erfolgreichen Empfehlungen gestaffelt. Die zur Erzielung einer Bonusprämie erforderliche Anzahl erfolgreicher Empfehlungen, der Zeitraum, innerhalb dessen die Anzahl erreicht werden muss („Bonuszeitraum“), und die Höhe der jeweiligen Bonusprämien, sind den Prämienbedingungen bei Online-Empfehlung und der Prämienübersicht auf der Website des Werbetreibenden zu entnehmen. Maßgeblich für den Beginn des Bonuszeitraums ist der Zeitpunkt des ersten generierten Empfehlungslinks (unabhängig davon, ob die zugehörige Empfehlung erfolgreich ist oder nicht). Nach Ablauf des definierten Zeitraums wird mit Generierung des nächsten Empfehlungslinks ein neuer Bonuszeitraum ausgelöst, sofern das Bonusprogramm zu diesem Zeitpunkt noch gültig ist.
Die Reihenfolge, in der erfolgreiche Empfehlungen im Rahmen des Bonusprogramms berücksichtigt werden, hängt vom Datum der Freigabe der jeweiligen erfolgreichen Empfehlung durch den Werbetreibenden ab; das Datum, an dem die Empfehlung abgegeben wurde, ist für die Reihenfolge der Berücksichtigung nicht maßgeblich.
Tellja kann ein laufendes Bonusprogramm jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern oder einstellen, wobei noch laufende Bonuszeiträume von der Änderung nicht berührt werden. Der Empfehler kann die Teilnahme am bestehenden Bonusprogramm jedoch selbst mit einer E-Mail an support@tellja.de mit sofortiger Wirkung kündigen.
14.6 Prämien für erfolgreiche Empfehlungen leistet Tellja in dem Monat, der auf die Bestätigung der erfolgreichen Empfehlung durch den Werbetreibenden folgt.

15. Laufzeit und Beendigung des Vertrags
15.1 Der Vertrag tritt mit Absenden der ersten Empfehlung durch den Empfehler in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von jeder Partei ordentlich mit einer Frist von 3 Werktagen gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen können schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) per E-Mail erklärt werden. Kündigungen des Empfehler per E-Mail sind an folgende E-Mail-Adresse von Tellja zu richten: support@tellja.de. Kündigungen von Tellja werden an die vom Empfehler in der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse gerichtet. Hat der Empfehler sich nicht registriert, kann Tellja für die Kündigung auch die E-Mail-Adresse nutzen, die der Empfehler als Absender von Empfehlungen genutzt hat.
15.2 Tellja deaktiviert und löscht den besonderen Portalbereich des Empfehlers und sperrt den Zugang des Empfehlers zum Tellja-System nach vollständiger Abwicklung des Vertrags, soweit der Empfehler nicht eine frühere Deaktivierung und Löschung bzw. Sperrung seiner Daten verlangt.

16. Datenschutz, Abgabe von Empfehlungen über WhatsApp
16.1 Es gelten die Datenschutzhinweise von Tellja, die unter folgendem Link abrufbar sind: Datenschutzerklärung der Tellja GmbH.
16.2 Wenn Empfehlungen über WhatsApp abgegeben werden, nutzt der Empfehler jeweils seine eigenen Accounts für diese Produkte. Verantwortlich sind daher die jeweiligen Anbieter. Tellja hat keinen Einfluss auf die Übermittlung und Nutzung der Daten durch WhatsApp. Tellja informiert hier vorsorglich wie folgt.
16.2.1 Soweit der Empfehler Empfehlungen unter Nutzung von WhatsApp abgibt, gilt darüber hinaus: WhatsApp, http://www.whatsapp.com, wird von WhatsApp Inc., 650 Castro Street, Suite 120-219, Mountain View, Kalifornien, 94041, Vereinigte Staaten von Amerika betrieben. WhatsApp erhebt, verarbeitet, nutzt und übermittelt die Informationen gemäß der WhatsApp-Datenschutzhinweise (Privacy Policy), die auf der Website von WhatsApp abrufbar sind und die weitere Informationen dazu erhalten, welche Möglichkeiten der Nutzer zum Schutz seiner Privatsphäre hat. Dies kann eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA oder ein anderes Drittland beinhalten, in dem kein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt ist.

17. Haftung von Tellja
17.1 Tellja haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Tellja, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie für von Tellja, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte Schäden, die durch die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit entstehen. Tellja haftet außerdem bei Übernahme von Garantien nach den gesetzlichen Bestimmungen. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, bleiben unberührt.
17.2 Für schuldhafte, jedoch weder vorsätzliche noch grob fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten durch Tellja, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haftet Tellja, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch für Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder aus unerlaubter Handlung, dem Grunde nach. Die Haftung ist jedoch der Höhe nach auf den aus der Pflichtverletzung resultierenden typischen und vorhersehbaren Schaden bzw. die typischen und vorhersehbaren Aufwendungen beschränkt. Sonstige Rechte des Empfehlers bleiben unberührt.
17.3 Im Übrigen ist die Haftung von Tellja ausgeschlossen.
17.4 Abweichend von Ziffer 17.2 haftet Tellja im Rahmen von Verlosungen gem. Ziffer 4.4 nur gemäß Ziffer 17.1 und im Falle von Sach- oder Rechtsmängeln des Gewinns nur dann, wenn Tellja den Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat.
17.5 Die Haftungsbeschränkungen nach diesem Vertrag gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Tellja.
17.6 Facebook ist kein Erfüllungsgehilfe von Tellja. Tellja haftet nicht für Maßnahmen und Entscheidungen von Facebook.
17.7 WhatsApp ist kein Erfüllungsgehilfe von Tellja. Tellja haftet nicht für Maßnahmen und Entscheidungen von WhatsApp.

18. Schlussbestimmungen
18.1 Der Empfehler ist nicht berechtigt, mit Tellja geschlossene Verträge insgesamt oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst ohne Zustimmung von Tellja ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
18.2 Änderungen dieser Vertragsbedingungen kann Tellja jederzeit mit Wirkung für die Zukunft vornehmen. Tellja wird dem Empfehler die Änderungen vier Wochen vor deren Inkrafttreten ankündigen. Stimmt der Empfehler den Änderungen nicht zu, kann er diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum genannten Datum des Inkrafttretens der Änderungen schriftlich oder in Textform per E-Mail an support@tellja.de kündigen.
18.3 Sollten eine oder sollten mehrere Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine unbeabsichtigte Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch im Zweifel die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht berührt.
18.4 Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.